Bauen und Wohnen
Die Staatsregierung verspricht, bis 2020 rund 500.000 neue Wohnungen in Bayern zu bauen, und will 60.000 Sozialmietern stabile Mieten erhalten. Bauvorschriften sollen vereinfacht und Planungsverfahren beschleunigt werden. Das Baukindergeld Plus und die Bayerische Eigenheimzulage sollen dabei helfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Schließlich will die Regierung gemeinsam mit dem Bund für eine Reform des Wohngeldes sorgen.
Gemäß der Bayerischen Verfassung hat jeder Bürger des Freistaats Anspruch auf eine angemessene und bezahlbare Wohnung. Die Förderung des Wohnungsbaus ist eine Aufgabe des Staats und der Gemeinden.
Wohnen ist aufgrund rechtlicher Hürden für viele Normalverdiener in Bayern ein unbezahlbarer Luxus geworden, besonders in den Ballungsgebieten. Den weitaus größten Teil ihres Einkommens müssen die meisten Menschen für die Miete einer Wohnung ausgeben, die ihre Bedürfnisse oft nicht erfüllt, da sie zu klein oder zu weit vom Arbeitsplatz entfernt ist. Ein besonderer Hohn ist es, wenn die Regierung selbst beklagt, dass in München nicht einmal 3.000 Haushalte Wohngeld erhalten.
Ein Eigenheim können sich selbst viele Gutverdiener in Bayern kaum noch leisten; Deutschland gehört zu den Ländern der EU mit der geringsten Eigenheimquote. Daran ändert auch die Eigenheimzulage, für die bislang kaum Anträge gestellt wurden, nichts. Die steigenden Immobilienpreise schlucken jede Zulage sofort.
Die CSU hat während ihrer langen Regierungszeit wesentlich dazu beigetragen, dass sich diese Zustände entwickeln konnten. In den letzten Jahren hat die illegale Masseneinwanderung, der die CSU außer gelegentlicher Rhetorik nichts entgegensetzte, zu einer enormen Belastung des Wohnungsmarkts in den unteren Preissegmenten geführt – die Folge ist eine Verdrängung einheimischer Mieter.
- den Wohnungsbau durch den Verzicht auf unnötige Vorschriften (etwa zur Wärmedämmung und zur Nutzung erneuerbarer Energien) anzukurbeln.
- eine Ausweitung der Energiesparverordnung auf Altbauten zu verhindern.
- massive Steuererleichterungen beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie (durch unser Programm BayernWohnraum).
- die Abschaffung der Grunderwerbsteuer.
- die Einführung einer angepassten Eigenheimzulage (bis 2006 gab es € 000 Zuschuss) und deren angemessene Erhöhung.
- die Beibehaltung des Eigenheimzuschusses von € 000 für acht Jahre, um die Inflation seit 2006 auszugleichen (Inflationsbereinigung) oder die Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer beim privaten Wohnungsbau (wodurch zudem noch die Schwarzarbeit eingedämmt würde).
- die Reduzierung von Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Wohnraum und die Abwicklung früherer Programme.
- eine Änderung der Zweckbestimmung von Zuschüssen an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zur Zinsverbilligung im Rahmen der Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Wohnraum.
- Eine stärkere Bezuschussung bei der Schaffung und größeren bauliche Instandsetzung von Studentenwohnraum.
- die Streichung der Zuschüsse des Landes an Gemeinden zur Förderung des Städtebaus für den „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“.
- die Stärkung kommunaler Wohnungsbauprogramme insbesondere für junge, einheimische Familien.
- die Streichung der Zuschüsse und sonstigen Ausgaben zur Förderung von Investitionen im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms.
- die Nutzung von Flächen im Besitz der öffentlichen Hand für genossenschaftliche Wohnungsbauprojekte.
- die Einführung eines Bau-Start-Kindergelds für jedes Kind als einmalige Zahlung zum selbstgenutzten Wohneigentumserwerb und Zurverfügungstellung von Erbpachtgrundstücken.
- die Förderung des sozialen Wohnungsbaus (durch die Erhöhung finanzieller Mittel, die Förderung von Genossenschaften und die Abschaffung der ENEV).
- die Zahlung von Zuschüssen an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, damit diese zinsgünstige Darlehen für die Gründung und Bezuschussung von Wohnungsbaugenossenschaften gewähren kann.
- eine degressive Abschreibung von 8% auf fünf Jahre für die Schaffung von Mietwohnungen, wenn diese dem Markt für mindestens 25 Jahre zur Verfügung stehen.
- den schonenden Umgang mit unverbauten Flächen (deshalb vorzugsweise Nachverdichtungen).
- einen effektiven Schutz vor Wohnraumspekulation.
- eine Änderung des Baurechts, um flächenschonendes Bauen auf mehreren Geschossen zu ermöglichen.
- mehr Freiheit bei der Baugestaltung.
- die Einführung einer Genehmigungsfiktion von zwei Monaten bei Bauvorhaben.
- die Reduzierung von Brandschutzauflagen (bzw. deren Beschränkung auf tatsächliche Schutzbestimmungen).
- barrierefreie Wohnungen im EG bei Neubauten.
- die Förderung von Eigenheimenergieversorgung (z. Solarthermie).
- die Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnräumen (mit Strafandrohung).
- die Sicherstellung, dass primär wirklich Bedürftige und Menschen, die etwas in das Sozialsystem eingezahlt haben, Zugang zu Sozialwohnungen erhalten.
- den Erhalt historisch gewachsener Ortsbilder.
- ein Verbot des Baus von Minaretten.
- die Entlastung des Wohnungsmarkts durch konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Immigranten.
- die Entschlackung der bayerischen Bauordnung.
- die Förderung der Nutzungsänderung bestehender, ungenutzter Gebäude.