Der EuGH hat heute entschieden, dass Ländern finanzielle Unterstützungen gekürzt werden dürfen, die gegen Rechtsstaatsprinzipien der EU verstoßen. Damit wurden die Klagen Polens und Ungarns abgewiesen. Die EU-Kommission darf künftig mit dem sogenannten „Rechtsstaatsmechanismus“ über Mitgliedstaaten richten.
Dazu nimmt Martin Böhm, europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt Stellung:
„Es ist ein Skandal, dass das nationale Rechtsempfinden unserer Partner Polen und Ungarn so offen und ungeniert dem Zentralismus der Eurokraten geopfert wird. Die Entscheidung des Gerichtshofs, der sich anmaßt, die höchste juristische Instanz auf dem Kontinent zu sein, zielt darauf ab, den Kritikern von Migrationsflut und Genderwahn den Boden zu entziehen. Hierzu wird der Kommission die Möglichkeit an die Hand gegeben, mit finanziellen Daumenschrauben unsere aufrechtesten Partner zu unterwerfen. Gerade Polen und Ungarn haben sich als Schutzmacht gegen illegale Eindringlinge bewährt und damit ganz Europa einen unschätzbaren Dienst erwiesen.
Der Ausgang des Prozesses war jedoch absehbar, denn es handelt sich nur um die Vollstreckung des von den politischen Eliten Gewünschten. Zudem sendet der EuGH damit ein tendenziöses Signal in den laufenden ungarischen Wahlkampf. Nachdem von der Leyen bereits im kroatischen Wahlkampf parteiisch Einfluss nahm, ist die Durchsetzung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus durch die Kommission nun gar nicht mehr nötig, da bereits die Drohkulisse der EU-Mittelkürzung genügt, um das Wahlverhalten zu beeinflussen.“