Die Staatsregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes vorgelegt. Darin heißt es, die in Bayern verbreiteten Rundfunkprogramme müssten die „bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu Wort kommen lassen“.
Der Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christian Klingen, äußert sich dazu wie folgt:
„In der Tat gibt es Handlungsbedarf bei der Herstellung eines echten Pluralismus in den bayerischen Medien. Die einzige wirkliche Oppositionspartei in Bayern wird von den Staatsmedien meist totgeschwiegen oder pauschal verunglimpft. Eine angemessene Medienpräsenz wird der AfD nicht gewährt. Eine sachliche und objektive Darstellung unserer politischen Ziele findet nicht statt.
Leider beabsichtigt die Staatsregierung nicht, diesem Missstand abzuhelfen. Im Gegenteil: Sie behauptet in ihrem Gesetzentwurf, dass die Corona-Pandemie gezeigt habe, ‚wie wichtig zuverlässige, den journalistischen Grundsätzen entsprechende Informationen für das Funktionieren der Demokratie‘ seien. Mit anderen Worten: Die Staatsregierung möchte die Medien noch stärker als bisher dazu verpflichten, nur regierungskonforme Inhalte zu verbreiten. Wenn die Corona-Berichterstattung der etablierten Medien eines deutlich gemacht hat, dann ist es die Notwendigkeit, den Bürgern seriöse Informationen zu liefern. Nicht nur aufgebauschte Horror-Szenarien, zurechtgebogene Statistiken, Verschweigen von Impfschäden und Drohungen gegenüber kritischen Mahnern!
Für wirkliche Meinungsfreiheit tritt die AfD ein: Im Mai letzten Jahres haben wir eine aktuelle Stunde zum Thema ‚Freiheit in Netz und Medien – für eine offene und freiheitliche Debattenkultur‘ im Landtag abgehalten. Dazu haben wir auch eine Antragsreihe eingebracht.
Wir fordern die Einsetzung eines Landesbeauftragten für Meinungsfreiheit sowie ein Transparenzgebot für die von den Digitalkonzernen verwendeten Algorithmen. Und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss gestrichen werden. Es darf nicht länger zugelassen werden, dass ‚Faktenchecker‘ oder sonstige Zensoren im Regierungsauftrag die Meinungsfreiheit unterdrücken.“