Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag einen Entwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vor. Die Ampel-Regierung will damit das Werben für Abtreibungen legalisieren. Außerdem würde die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung gehören, wie die Koalition weiter betonte.
Dazu äußert sich Jan Schiffers, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, folgendermaßen:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so steht es in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben. Dieses Grundrecht gilt auch für ungeborene Kinder und der Staat hat die Pflicht dieses zu schützen. Eine Abtreibung ist grundsätzlich ein Unrecht, welches werdendes Leben zerstört, obwohl ein Abbruch in sehr seltenen Fällen und unter besonderen Voraussetzungen nicht strafbar ist.
Dass jetzt das Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben werden soll, ist ein offensichtlicher Angriff auf die Grundrechte des ungeborenen Lebens. Schon jetzt sehen wir uns mit Organisationen wie „pro familia“ konfrontiert, die Abtreibungen als Menschenrecht propagieren und das durch Steuergelder finanziert. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche steigt vor allem auch in Bayern kontinuierlich an. Im Jahr 2020 gab es 12.487 Abtreibungen in Bayern und in Deutschland insgesamt etwa 100.000 vor allem bei 18- bis 40-jährigen Frauen.
Gerade die FDP betonte im Juli 2021, dass man an den Paragrafen 218 und 219 Strafgesetzbuch nicht rütteln wolle und nun kommt ausgerechnet von einem FDP-Minister der Entwurf für die Abschaffung des § 219a. Das zeigt vor allem eines, die FDP ist eine Partei der Heuchler, die keinen moralischen Kompass mehr hat. Ich fordere, dass man verzweifelten Frauen bessere Perspektiven bietet, um sich für das Leben zu entscheiden, das in ihnen heranwächst. Der § 219a ist nicht verhandelbar und muss bestehen bleiben!“