Eine dreifach gegen Corona geimpfte Münchnerin sei Ende Dezember positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Darauf bekam sie einen Quarantänebescheid, doch danach habe es keine Möglichkeit mehr gegeben mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Als sich die symptomfreie Frau am 6. Januar mit einem negativen PCR-Test aus der Quarantäne befreien wollte, sei ihr nach zahllosen missglückten Kontaktaufnahmeversuchen zunächst mitgeteilt worden, dass sie die Quarantäne beenden könne. Ein paar Stunden später habe man ihr mitgeteilt, dass dies doch nicht möglich sei, weil in München eine verkürzte Quarantäne nicht gelte.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und verbraucherschutzpolitische Sprecher Christian Klingen stellt hierzu fest:

„Die zahlreichen „Pannen“ zum Nachteil von Bürgern ziehen sich wie ein roter Faden durch die Corona-Krise. Jüngstes Opfer ist eine junge Münchenerin, die trotz negativem Test in „Dauer-Quarantäne“ verbleibt, weil die neuen Quarantäne-Regelungen für Überforderung in den Gesundheitsämtern sorgen.

Die staatliche Regelungswut und die sich stetig ändernden und immer unübersichtlicheren Vorgaben bezüglich Quarantäne und häuslicher Isolation legen nicht nur die Verwaltung lahm, sondern führen auch dazu, dass Gesundheitsämter und Bürger mittlerweile den Überblick verloren haben, welche Regelungen im jeweiligen Einzelfall gelten. Normen müssen jedoch so transparent und übersichtlich gestaltet sein, so dass sie für die Bürger nachvollziehbar und logisch sind.

Ich fordere daher die Staatsregierung auf, diesen Regelungswahnsinn zu beenden und dafür zu sorgen, dass die Bürger allgemein verständlich über einschneidende Maßnahmen wie Quarantäne und häusliche Isolation informiert werden. Außerdem müssen die Gesundheitsämter personell so ausgestattet werden, dass sie den Bürgern auch in angemessenem Umfang für Auskünfte zur Verfügung stehen können!“