Zur Diskussion heute im Landwirtschaftsausschuss zum Gesetzentwurf zu Artenschutz sagt Ralf Stadler, landwirtschaftspolitischer Fraktionssprecher:
„Die Gesetzesvorlage enthält viele positiv besetzte Schlagworte wie ‚ökologisch‘ und ‚Bienen retten‘. Doch lässt sich schnell erkennen, dass die Artenschutz-Belastungen einseitig den Landwirten aufgebürdet werden sollen. Eine Forderung beispielsweise ist, dass bis zum Jahr 2023 10 Prozent der Offenlandfläche und bis 2027 13 Prozent in einen Biotopverbund umgewandelt werden sollen. Das heißt, jeder Landwirt muss 10 Prozent seiner Fläche – also seines Eigentums – per Gesetz stilllegen und somit auch auf 10 Prozent seines Umsatzes verzichten.
Ein weiterer Punkt, der besonders Biolandwirte betrifft, ist die Verpflichtung eines festgeschriebenen Ökoanteils von 30 Prozent bis 2030. Das hat zwangsläufig eine Überproduktion von Bioprodukten zur Folge, die früher oder später in einen Preisverfall im gesamten Biosektor münden wird. Profitieren würden davon in erster Linie die großen Discounter, die bereits seit Jahren verstärkt in den Biosektor eingestiegen sind und durch ihre Marktmacht einen erheblichen Preisdruck auf die Erzeuger ausüben können. Sinkende Preise würden gerade die von der ‚grünen‘ Politik immer geforderten kleinen bäuerlichen Betriebe besonders treffen und diese würden die großen Verlierer sein. Der Strukturwandel würde sich auch bei den Biobetrieben verstärken, hin zu größeren Betrieben, die immer mehr produzieren müssen, um wirtschaftlich überleben zu können.
Die freie Entscheidung über die Produktionsmittel, die landwirtschaftliche Unternehmer auszeichnen sollte, wird so mehr und mehr eingeengt und führt dazu, dass sie über ihr Eigentum an Grund und Boden nicht mehr frei verfügen können. Außerdem hat die AfD-Fraktion verfassungsrechtliche Bedenken, da der Gesetzentwurf nicht unverändert übernommen wurde. Wir lehnen ihn daher ab.“