In den vergangenen 18 Monaten hat ein Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments Verstöße gegen das Tierwohl untersucht und die EU-Vorschriften zu Tiertransporten analysiert.
Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften für Tiertransporte veraltet und irreführend seien. Die Regeln sollten daher verschärft und die bestehenden Verordnungen besser durchgesetzt werden. Die Abgeordneten, darunter die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Marlene Mortler (CSU), sprachen sich dafür aus, nach Möglichkeit das Fleisch bereits geschlachteter Tiere, statt lebender Schlachttiere, zu transportieren. Dies sei effizienter und entspreche eher den ethischen Maßstäben des Tierwohls.
Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ralf Stadler, äußert sich dazu wie folgt:
„Aus reiner Profitgier können weiterhin Rinder zum Schächten ins Ausland exportiert werden. Religiös motivierte, nicht tierschutzgerechte Schlachtmethoden sind kein Kriterium für ein Exportverbot aus Bayern. Um diese Praxis zu beenden, hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht. Darin fordern wir, dass in Deutschland erzeugtes Schlachtvieh nur nach deutschen Tierschutz-Maßstäben geschlachtet wird. Dadurch ist ein hoher Standard beim Tierwohl gewährleistet. Die Schlachtung sollte grundsätzlich im nächstgelegenen inländischen Schlachthof erfolgen. Und in Deutschland erzeugtes Fleisch sollte nur noch als Kühl- oder Gefriergut exportiert werden. Die AfD steht für Tierwohl statt Profitgier!“