Das Bundesverfassungsgericht hat heute die sogenannte „Bundesnotbremse“ für rechtmäßig erklärt. Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie die Schulschließungen waren laut der Karlsruher Richter mit dem Grundgesetz vereinbar. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag fürchtet nach diesem Urteil eine dauerhafte Beschädigung des Rechtsstaates.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies folgendermaßen:
„Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass umfassende Grundrechtsbeschränkungen ‚nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht‘ kommen dürfen. Dies ist zweifellos richtig. Es ist jedoch erstaunlich, dass die Verfassungsrichter eine solche Situation anlässlich der sogenannten Corona-‚Pandemie‘ für gegeben halten. Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen waren keinesfalls alternativlos, um den Lebens- und Gesundheitsschutz der Bürger sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen. Vielmehr stützte sich die Bundesregierung lediglich auf die einseitigen Meinungen weniger Ratgeber und nahm die abweichenden Positionen zahlreicher Experten nicht zur Kenntnis. Mittlerweile ist jedoch erwiesen, dass die auf fragwürdigen Tests und willkürlich festgelegten Inzidenzen beruhenden Lockdown-Maßnahmen gar nicht die gewünschten Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen hatten.
Ich sehe mit großer Sorge, dass die Karlsruher Richter der Politik nun einen Blankoscheck ausgestellt haben, mit dem auch in Zukunft gravierende Grundrechtseinschränkungen formal gerechtfertigt werden können. Als AfD-Fraktion werden wir uns solchen Bestrebungen weiterhin entschieden widersetzen.“