Das Oberlandesgericht München hat den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter in der CSU-Maskenaffäre von den wesentlichen Tatvorwürfen entlastet.
Dazu erklärt Gerd Mannes, der stellvertretende Vorsitzende und industriepolitische Sprecher der AfD-Fraktion:
„Das Oberlandesgericht München ist der Ansicht, dass sich weder Nüßlein noch Sauter der Korruption schuldig gemacht haben. Die beschlagnahmten Gelder, 660.000 Euro und 1,24 Millionen Euro, müssen nun an die Beschuldigten zurückgezahlt werden. Das Gericht erklärte dazu, dass sich ein Mandatsträger durch die Annahme von ‘unberechtigten Vermögensvorteilen’ nicht strafbar mache, wenn er lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen wie Behörden oder Ministerien zu beeinflussen. Man muss hier das Wort ‘lediglich’ betonen, denn genau darum geht es ja in der schmutzigen CSU-Maskenaffäre: CSU-Politiker haben ‘lediglich’ die Autorität ihres Mandats benutzt, um sich in der Coronakrise auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen zu füllen – und Bayerns höchstes Gericht findet das völlig in Ordnung!
Dabei wissen wir längst, warum überhaupt so hohe Provisionen für die Maskengeschäfte gezahlt wurden: Die Einkaufspreise der Masken lagen teilweise beim 20-fachen des Marktpreises, und nur durch diese Wucherpreise entstand den Verkäufern ausreichend Spielraum für hohe Provisionen. Die CSU hat also die Bevölkerung doppelt betrogen – einerseits durch den Ankauf von völlig überteuerten Masken und andererseits durch die unverschämten Vermittlungsprovisionen an CSU-Funktionäre.
Es ist ein sehr bedenkliches Signal an die Öffentlichkeit, wenn die Gerichte ein derart skandalöses Vorgehen als rechtmäßig absegnen. Hoffentlich kommt der Bundesgerichtshof, der sich nun mit dem Fall beschäftigt, zu einem anderen Ergebnis.“