Das polnische Verfassungsgericht hat gestern festgestellt, dass Teile des EU-Rechts gegen die Verfassung Polens verstoßen. Diese habe im Zweifelsfall jedoch Vorrang. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bestritt dies entschieden und äußerte sich „zutiefst besorgt“ über dieses Urteil. Nach ihrer Auffassung sei EU-Recht nationalem Recht übergeordnet, „einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.“ Deshalb werde die Kommission nun prüfen, welche Schritte sie einleite.
Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, äußert sich dazu wie folgt:
„Das Urteil aus Polen entspricht dem polnischen Verfassungsrecht sowie dem Völkerrecht. Die EU ist kein europäischer Bundesstaat, der seinen Provinzen ein eigenes Rechtssystem aufzwingen kann, sondern ein Staatenbund. Das heißt, ein Zusammenschluss souveräner Nationalstaaten, die sich auf gemeinsame Prinzipien verständigt haben, die jedoch mit der jeweiligen nationalen Verfassung vereinbar sein müssen. Diesen Sachverhalt haben die polnischen Verfassungsrichter nun gegenüber den Anmaßungen aus Brüssel und Berlin deutlich gemacht.
Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, in Deutschland und Europa darauf hinzuwirken, dass die rechtsstaatliche Entscheidung des höchsten polnischen Gerichtes respektiert wird! Drohungen, wie sie Frau von der Leyen ausgesprochen hat, sind inakzeptabel und müssen zurückgewiesen werden.“