Die von der Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre war rechtswidrig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern feststellte. Diese Maßnahme war unverhältnismäßig und für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht notwendig, urteilten die Richter. Die Bürger durften ihr Haus damals nur zum Arbeiten und Einkaufen sowie für Spaziergänge allein oder mit Familienmitgliedern verlassen. Bei Verstoß gegen diese Regelung drohten ihnen hohe Bußgelder.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt:
„Das gestrige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Rechtsauffassung der AfD vollkommen bestätigt. Für die bayerischen Bürger war die Entscheidung der Richter ein Sieg des Rechts über Söders verfassungswidrige Politik. Der Bayerische Ministerpräsident hat Bayerns Bürger unrechtmäßig eingesperrt! Einen solchen Skandal hat es im Freistaat noch nicht gegeben.
Skandalös ist auch, wie wir als Kritiker von Söders Einsperrpolitik damals als ‚Corona-Leugner‘ oder gar als ‚Extremisten‘ beschimpft wurden. Hier ist jetzt eine Entschuldigung der Staatsregierung fällig! Im Übrigen haben sich auch die anderen Altparteien an dieser Diffamierung rechtstreuer, kritischer Bürger beteiligt und Söders Beschlüsse mitgetragen. Nur die AfD hat immer wieder vor der Beschädigung des Rechtsstaates durch Söder gewarnt.
Zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände in Bayern gehört nun aber auch, dass die von Bußgeldern betroffenen Bürger entschädigt werden müssen. Ich fordere die Staatsregierung auf, allen Bürgern das Geld, das ihnen widerrechtlich abgenommen wurde, unverzüglich wieder zurückzuzahlen!“