Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt. Ministerpräsident Söder hatte den Bürgern unter Androhung hoher Bußgelder untersagt, das Haus zu verlassen. Ausgenommen waren nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein oder mit Familienmitgliedern. Diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung habe gegen „das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen und sei deshalb „unwirksam“ gewesen, urteilten die Richter.
Das Übermaßverbot soll verhindern, dass Nachteile für die Betroffenen den beabsichtigten Erfolg einer Maßnahme überwiegen.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Sieg des Rechtsstaates über Söders entfesselte Corona-Politik, die zunehmend totalitäre Züge angenommen hat. Die AfD-Fraktion hat immer wieder auf den grundgesetzwidrigen Charakter dieser Politik hingewiesen und verfassungskonforme Lösungen vorgeschlagen. Leider wurden wir dafür von der Staatsregierung als ‚Corona-Leugner‘ beschimpft. Wir sind nun erleichtert, dass die Staatsregierung vom höchsten bayerischen Gericht in die Schranken gewiesen wurde. Wenn der Regierung eines demokratischen Staates höchstrichterlich ein fragwürdiges Menschenbild bescheinigt wird, da sie den Bürgern per se ein rechtswidriges Verhalten unterstellt hat, kann jedoch nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden.
Ich fordere die Staatsregierung auf, Einsicht zu zeigen, sich bei den Bürgern Bayerns zu entschuldigen und sämtliche freiheitsfeindliche Maßnahmen aufzuheben. Die Aufarbeitung der grundgesetzwidrigen Corona-Politik des Freistaates muss endlich begonnen werden.“