Laut einem Gutachten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung wurden im Jahr 2020 lediglich 1,9 Prozent der Patientenzeit in deutschen Krankenhäusern von COVID-Patienten belegt. Die Analyse war vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben worden. Ihr Ergebnis ist bereits seit April bekannt. Erst jetzt haben verschiedene Medien jedoch darüber berichtet.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt:
„Es hat niemals eine Überlastung der Krankenhäuser durch Corona gegeben. Was die AfD-Fraktion, gestützt auf wissenschaftliche Fakten, schon seit längerem dargelegt hat, wurde nun auch vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung bestätigt. Dessen Experten können Bundes- und Staatsregierung kaum, wie sonst üblich, als Verschwörungstheoretiker verunglimpfen. Und auch das Gutachten wird Spahns Gesundheitsministerium, das es selbst bestellt hat, nicht als Fake News abtun können. Nicht einmal zwei Prozent der gesamten Behandlungszeit in Krankenhäusern mussten also der Behandlung von COVID-Patienten gewidmet werden. In dieser geringen Zahl sind auch die Menschen enthalten, die aufgrund von Behandlungsfehlern, wie unnötiger invasiver Beatmung, in den Intensivstationen lagen. Und wenn es trotzdem zeitweise den Anschein hatte, dass die Anzahl freier Intensivbetten zu niedrig war, hatte dies andere Gründe: Zum einen den schon vor der Corona-Krise herrschenden Pflegenotstand infolge inakzeptabler Arbeitsbedingungen. Und zum anderen die vom Bundesrechnungshof bestätigten Fälle von Abrechnungsbetrug.
Ich fordere die Staatsregierung auf, endlich zuzugeben, dass ihre drakonischen Maßnahmen auf haltlosen Annahmen und falschen Berechnungen beruhen. Die Grundrechtsbeschränkungen sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Bekennen Sie sich endlich zu Ihrem Scheitern, Herr Söder, und heben Sie den Ausnahmezustand auf!“