Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
der Abgeordnete unserer Fraktion, Herr Prof. Dr. Ingo Hahn, erhielt am 1. September 2021 ein Schreiben zu Ihrer Fachtagung „Going Dark“, die am 4. Oktober 2021 in der alten Kongresshalle München stattfindet.
Dem Schreiben ist unmissverständlich zu entnehmen, dass Sie bei der oben bezeichneten Veranstaltung des Ministeriums gedenken, nur genesene und geimpfte Personen teilnehmen zu lassen. Sie wenden also die 2G-Regel an. Ein Coronatest ist für die Teilnahme nicht ausreichend. Nicht geimpfte Personen schließen Sie somit kategorisch von der aus öffentlichen Geldern finanzierten Fachtagung des Ministeriums aus.
Wir fordern Sie hiermit auf, diese Entscheidung zu revidieren.
Der Ministerpräsident des Freistaats Bayerns, Herr Dr. Markus Söder, hat dem Volk am 1. September 2021, also noch vor wenigen Tagen, versichert, dass Nichtgeimpfte nicht vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden.
Nun drängt sich die Frage auf, ob Sie seine Ausführungen nicht kannten oder handeln Sie sogar entgegen seiner Anweisung?
Ihnen sollte bewusst sein, dass es (derzeit) selbst nach den Verordnungen der Landesregierung keine Rechtsgrundlage für den Ausschluss von Nichtgeimpften von öffentlichen Veranstaltungen gibt.
Wir erlauben uns, Sie daran zu erinnern, dass öffentliche Veranstaltungen des Freistaates, die im Zuge der Leistungsverwaltung aus öffentlichen Geldern finanziert werden, grundsätzlich allen Bürgern, soweit genug Platz vorhanden ist, offenstehen müssen. Im Gegensatz zu einer Privatperson können Sie nicht willkürlich entscheiden, wen Sie zu Ihren Veranstaltungen zulassen und wen nicht.
Sie werden Ihre Entscheidung nun sicher mit Ihrem Ermessensspielraum bezüglich der Sicherheit der Veranstaltung rechtfertigen wollen. Allerdings sind auch Sie bei der Ausübung Ihres Ermessens an den Rahmen des Gesetzes gebunden. Nach den zurzeit geltenden Vorschriften, insbesondere der 14. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung, welche erst vor wenigen Tagen vom Ministerpräsidenten der Regierung, der auch Sie angehören, im Landtag ausführlich dargestellt wurde, ist die 2G-Regel nicht anzuwenden. Insoweit überschreiten Sie hier deutlich den Rahmen des rechtlich Möglichen.
Auch nicht geimpfte Bürger finanzieren mit ihren Steuern diese Veranstaltung und Ihre Ministerbezüge.
Wenn Sie sich nicht einmal gegenüber einem, von der Verfassung besonders geschützten Abgeordneten des Bayrischen Landtages, an das Gesetz halten, worauf müssen sich dann die weniger privilegierten Bürger einstellen? Wollen Sie alle nicht geimpften Bürger von allen staatlichen Veranstaltungen oder gar allen Leistungen ausschließen? Wenn dies noch keinen staatlichen indirekten Impfzwang darstellen soll, was dann?
Sollten Sie Ihre Entscheidung nicht revidieren, liegt hier ein klarer Wortbruch der Staatsregierung vor.
Am Vormittag des 1. September 2021 verkündete der Ministerpräsident im Plenum noch, dass ungeimpfte Bürger nicht vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden (und zumindest vorerst keine 2G-Regel kommt) und noch am selben Tag wenden Sie die 2G-Regel an.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann, revidieren Sie Ihre Entscheidung oder eröffnen Sie dem Volk, dass die Regierung nicht zu Ihrem Wort steht.
München, 10. September 2021
Gezeichnet die Abgeordneten der AfD-Fraktion im Bayrischen Landtag
Markus Bayerbach, Franz Bergmüller, Martin Böhm, Dr. Anne Cyron, Katrin Ebner-Steiner, Richard Graupner, Prof. Dr. Ingo Hahn, Uli Henkel, Christian Klingen, Stefan Löw, Roland Magerl, Christoph Maier, Ferdinand Mang, Gerd Mannes, Jan Schiffers, Josef Seidl, Ulrich Singer, Ralf Stadler, Andreas Winhart