Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Steuerzins von 6 Prozent pro Jahr verfassungswidrig ist. Dies gilt sowohl für Steuernachzahlungen als auch für Steuererstattungen. Das höchste deutsche Gericht gab dem Gesetzgeber auf, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen. Die bisherige Regelung, die noch aus dem Jahr 1961 stammt, ist aufgrund der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase nicht mehr angemessen. Der für verfassungswidrig erklärte Zinssatz gilt bei der Einkommens-, Körperschafts-, Vermögens- und Umsatzsteuer. Daher erwartet der Bund der Steuerzahler eine ‚riesige Breitenwirkung‘.
Die Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert dies wie folgt:
„Das Urteil aus Karlsruhe ist eine gute Nachricht für alle Steuerzahler. Es darf nicht sein, dass der Staat dem Steuerzahler 0,5 Prozent Steuerzinsen pro Monat, bzw. 6 Prozent im Jahr, abnimmt, wenn dieser ihm Steuern schuldet. Gleichzeitig zahlen Banken kaum noch Zinsen oder verlangen von Sparern sogar Verwahrentgelte! Es ist nun die Aufgabe des Gesetzgebers, schnell eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Die bayerischen Steuerzahler brauchen Rechtssicherheit! Schon jetzt tragen die deutschen Bürger die höchsten Steuern und Abgaben weltweit; da dürfen ihnen nicht auch noch verfassungswidrige Zinsen auferlegt werden! Ich fordere Bundes- und Staatsregierung auf, unverzüglich eine Neuregelung auszuarbeiten, die unserem Grundgesetz entspricht.“