Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass bis auf weiteres keine abgelehnten Asylbewerber mehr nach Afghanistan abgeschoben werden. „Der Bundesinnenminister hat aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Sicherheitslage entschieden, Abschiebungen nach Afghanistan zunächst auszusetzen“, sagte heute ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Hintergrund ist das Vorrücken der islamistischen Taliban, die nach dem Abzug der internationalen Truppen bislang neun Provinzhauptstädte unter ihre Kontrolle gebracht haben.
Der stellvertretende Vorsitzende und sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, äußert sich dazu wie folgt:
„In Deutschland leben zahlreiche abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber, die eigentlich abgeschoben werden müssten. Dies gilt erst recht für Straftäter, die unsere Sicherheit gefährden. Trotzdem zeigen Bundes- und Staatsregierung kein Interesse daran, den Missbrauch des Asylrechts zu beenden. Und nun können sie auch noch den Bürgerkrieg in Afghanistan als Begründung vorschieben, Abschiebungen dorthin zu unterbinden. Auch wenn nur von einer vorübergehenden Aussetzung die Rede ist, wissen die Bürger, dass dies den dauerhaften Aufenthalt illegaler afghanischer Migranten bedeuten wird. Darüber hinaus ist jetzt mit einer massiven Einwanderungswelle aus Afghanistan zu rechnen. Die Entscheidung der Bundesregierung lädt potenziell jeden Afghanen ein, nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.
Ich fordere die Bayerische Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass abgelehnte afghanische Asylbewerber in diejenigen Landesteile Afghanistans, in denen kein Bürgerkrieg herrscht, zurückgeführt werden. Sollten kriegerische Auseinandersetzungen Abschiebungen nach Afghanistan zeitweise tatsächlich unmöglich machen, müssen regionale Lösungen in Nachbarländern gefunden werden. In vielen Ländern herrscht Krieg, aber Deutschland kann nicht alle Flüchtlinge aus der ganzen Welt aufnehmen. Dies ist auch nicht der Sinn des Asylrechts, das nur vor individueller politischer Verfolgung schützt.“