Thema der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Bayerischen Landtag waren erneut die Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Einer der wichtigsten behandelten Punkte war die Änderung der möglichen Dauer einer sogenannten präventiven Gewahrsamnahme. Bisher betrug die zulässige Höchstdauer einer Gewahrsamsanordnung drei Monate und konnte im Zweifelsfalle jeweils nochmals um maximal drei Monate verlängert werden. In der Neufassung wird diese Dauer nun auf einen Monat reduziert mit der Möglichkeit, um maximal einen weiteren Monat zu verlängern.
Die AfD-Fraktion forderte in einem eigenen Antrag die Beibehaltung der bisherigen Regelung für besonders kritische Fälle, z.B. zur Abwehr einer terroristischen Gefahr. Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Richard Graupner:
„Während die AfD-Fraktion das Zurückrudern der Staatsregierung bei der Frage der Höchstdauer einer präventiven Gewahrsamnahme im Hinblick auf weniger gefahrenträchtige Bedrohungslagen vielleicht noch akzeptieren könnte, ist das Entstehen einer Schutzlücke in Bezug auf mögliche terroristische Anschläge keinesfalls hinnehmbar.
Ein Terrorist, der entschlossen ist, Anschläge zu verüben, wird sich durch die Ingewahrsamnahme für lediglich einen oder maximal zwei Monate kaum von seinem fanatischem Tötungseifer abbringen lassen.
Angesichts der nach wie vor hohen Gefahr eines islamistisch motivierten terroristischen Anschlags, aber auch angesichts der zunehmenden Gefährdung durch linksextremistische Gewalttäter, bei denen der Verfassungsschutz Radikalisierungstendenzen bis hin zur Terrorgrenze erkennt, sind wir der Meinung, dass in Fällen drohender terroristischer Straftaten die bisherige Regelung sinnvoller und effektiver ist und aus diesem Grunde beibehalten werden sollte.
Leider wurde unser Antrag von den Altparteien, zumeist aufgrund verhärteter ideologischer Vorbehalte, abgelehnt.
Gerade die CSU, die sich gerne das Image einer für Sicherheit, Recht und Ordnung stehenden Partei gibt, muss sich fragen lassen, warum sie auf so fahrlässige Weise möglicherweise das Leben unschuldiger Opfer riskiert.“