Während der heutigen Befragung der Bayerischen Staatsregierung in der Coronakrise hat der AfD-Abgeordnete Ulrich Singer den Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (CSU), zur Rechtslage bei der Impfung von Minderjährigen befragt. Konkret wollte Singer wissen, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche ihrer Corona-Impfung selbst zustimmen können und ob dies auch gegen den Willen der Eltern möglich ist. Im Anschluss daran stellte Singer die Frage nach der Haftung bei Impfschäden, falls die Eltern mit der Impfung nicht einverstanden waren.
Justizminister Eisenreich konnte diese Fragen nicht beantworten und verwies auf das Gesundheitsministerium.
Ulrich Singer, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, äußert sich dazu wie folgt:
„Seit kurzem werden in Deutschland Kinder trotz der Bedenken der Ständigen Impfkommission gegen Corona geimpft. Über mögliche Langzeitfolgen der Impfungen insbesondere mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen ist noch nichts bekannt.
Darüber hinaus sind dem Bayerischen Justizministerium offenbar auch die rechtlichen Grundlagen der Impfung völlig unbekannt. Auf meine Fragen nach der Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie nach der Haftung für eventuelle Impfschäden reagierte der Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, irritiert und wusste keine Antwort.
Es ist ein peinliches Trauerspiel, dass der Justizminister nicht weiß, ob und wann Minderjährige in eine Corona-Impfung einwilligen dürfen. Jeder Jurastudent hätte dazu zumindest sagen können, dass die erforderliche Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit vorliegen müsse. Und Herr Eisenreich braucht hier nicht auf das Gesundheitsministerium zu verweisen, sondern er ist als Justizminister selbstverständlich für solche Fragen zuständig. Seine Unwissenheit ist nicht nur für ihn persönlich blamabel, sondern angesichts der Brisanz dieser Thematik ein Armutszeugnis für die gesamte Staatsregierung.
Ich fordere die Staatsregierung auf, die Rechtslage schnellstmöglich zu klären und darzulegen, auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Impfungen überhaupt vorgenommen werden. Gerade bei einer experimentellen Impfung, deren Langzeitfolgen noch nicht absehbar sind, ist es für die Bürger unverzichtbar, dass Klarheit im Hinblick auf alle Rechts- und Haftungsfragen besteht.“