Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In seinem Urteil vom 29. April 2021 erklärt das Gericht, dass sich eine Pflicht zur Senkung von Treibhausgasemissionen unmittelbar aus dem Grundgesetz ergebe. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG sei dahingehend zu konkretisieren, „den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur, dem sogenannten ‚Paris-Ziel’ entsprechend, auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen.“
Uli Henkel, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, äußert sich dazu wie folgt:
„Mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz fordert das Bundesverfassungsgericht die Regierung doch geradezu auf, den Ausstieg aus der Kernkraft zu revidieren. Die Richter stellen im Kern eine gerichtlich einklagbare, grundgesetzliche Pflicht des deutschen Staates fest, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet erscheinen, das Weltklima zu schützen. Vorschriften aber, die derzeit noch CO2-Emissionen zulassen, begründen eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, konstatieren die Richter. Nach den Erkenntnissen des Weltklimarates (IPCC) kann das vom Verfassungsgericht genannte 1,5-°C-Ziel realistischerweise ohne Kernenergie aber gar nicht erreicht werden. Das Staatsziel, die globale Erwärmung allein durch den Ausbau erneuerbarer Energien – auf nur 0,24 Prozent der Landfläche dieses Planeten, hier also dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland – auf 1,5 Grad zu begrenzen, ist schlicht ein Witz!
Ich fordere die Staatsregierung deshalb dazu auf, den unbedachten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernkraft unverzüglich rückgängig zu machen, bis die Versorgungssicherheit unseres Industrielandes auch ohne Kernkraft gesichert ist.
Bis zu 75 Millionen Tonnen CO2-Emissionen könnten bei einem (begrenzten) Weiterbetrieb der noch existierenden 6 Kernkraftwerke auf deutschem Boden – die zu den sichersten der Welt zählen – jedes Jahr auf’s Neue eingespart werden. Es wäre unverantwortlich diese CO2-Einsparung nicht zu realisieren!“