Nachdem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zumindest vorerst gescheitert ist, haben ARD, ZDF und Deutschlandradio beim BVerfG Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zeitgleich stellten sie auch Anträge auf eine einstweilige Anordnung.
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen auf diese Weise erreichen, dass der Rundfunkbeitrag, trotz fehlender Zustimmung aus Sachsen-Anhalt, bereits zum 1.1.21 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen kann. Der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Reiner Haseloff (CDU), hatte den Gesetzentwurf der Regierung vor der Abstimmung im Landtag wieder zurückgezogen, da die CDU-Fraktion nur gemeinsam mit der AfD eine Mehrheit gegen die Erhöhung gehabt hätte, was politisch aber einem Supergau gleichgekommen wäre und woran die Koalition aus CDU, SPD und Grünen in ST zerbrochen wäre.
Dies kommentiert der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Uli Henkel, der auch BR-Rundfunkrat ist, wie folgt:
„Für die AfD ist die Verhinderung der Beitragserhöhung ein erster Erfolg. Ohne unsere starke Stellung im Landtag von Sachsen-Anhalt und unsere glasklare Positionierung wäre diese Entscheidung im Sinne der Bürger nicht möglich geworden. Gerade jetzt in der Corona-Krise, die für viele Menschen durch diverse Fehlentscheidungen der Regierungen starke finanzielle Belastungen mit sich bringt, wäre eine solche Erhöhung nicht zu rechtfertigen gewesen.
Die Rundfunksender täten insoweit also gut daran, die Entscheidung aus Sachsen-Anhalt zu akzeptieren und zunächst einmal sinnvolle Einsparungen an in ihren Haushalten vorzunehmen.
Wenn die Sender nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwirken wollen, versuchen sie doch nur sich quasi durch die Hintertüre gegen den stets so praktizierten Mechanismus der Zustimmungsbedürftigkeit durch alle 16 Landtage zu stellen.
Als AfD werden wir uns weiterhin gegen den Rundfunk-Zwangsbeitrag und für eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen. Der Bürger darf nicht gezwungen werden, ein überbordendes und politisch nicht neutrales Medienangebot zu finanzieren.“