Die seit dem 1. Dezember 2020 geltende Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) verlangt, dass die betroffenen Bürger ihre Befreiung von der Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung “bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung“, die eine Diagnose enthalten muss, sowie den „Grund, warum sich hieraus eine Befreiung“ ergibt, glaubhaft machen müssen. Dieser Wortlaut stellt de facto eine Attestpflicht für die Betroffenen dar und zwingt sie zur detaillierten Offenlegung von vertraulichen Gesundheitsdaten.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Roland Magerl, sagt hierzu:
„Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung belastet auf ungebührliche Weise das zwischen Arzt und Patienten bestehende Vertrauensverhältnis und greift die Integrität des gesundheitlichen Kernbereichs der Persönlichkeit an. Patienten werden durch den Staat genötigt, ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, weil sie sonst nicht mehr am sozialen Leben teilhaben können.
Bisher hat der Gesetzgeber einer Entbindung von dieser Schweigepflicht enge Grenzen gesetzt.
Es ist für das Gemeinwesen nicht förderlich, wenn medizinisch nicht qualifizierte Personen mit der Prüfung ärztlicher Atteste beauftragt werden und Entscheidungen treffen müssen.
Zudem birgt eine Preisgabe von hochsensiblen Daten an unqualifizierte Stellen die Gefahr einer Destruktion der Intimsphäre als letztem unantastbaren Bereich der Lebensgestaltung und Kernbereich allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.
Aus diesen Gründen fordern wir die Staatsregierung auf, mit sofortiger Wirkung den § 2 der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung so abzuändern, dass die seit 1. Dezember 2020 bestehende Pflicht zur Offenlegung von Diagnosen und zur Angabe von medizinischen Gründen für eine Befreiung von der Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung wieder aufgehoben wird.
Anderenfalls ist zu befürchten, dass viele Betroffene aus Scham oder aus Angst vor Ausgrenzung von ihrem Recht zur Befreiung von der Maskenpflicht keinen Gebrauch machen werden. Schwere gesundheitliche Probleme sind dann die Folge.
Andere Bundesländer verzichten in solchen Fällen aus guten Gründen auf eine Pflicht zu detaillierten Angaben, da diese im Rahmen einer Glaubhaftmachung rechtlich unangemessen ist.”