Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem der Willkür bei der Auswahl des Berechnungsverfahren Im Zuge der Besetzung von Ausschüssen auf kommunaler Ebene ein Ende gesetzt werden soll. Diese Auswahlmöglichkeit wurde nach den jüngsten Kommunalwahlen dazu missbraucht worden, insbesondere einer Partei die Vertretung in gemeindlichen Ausschüssen zu verwehren.
Dazu ist die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung bei machtpolitischem Bedarf von der Mehrheit in der Weise geändert worden, dass das vorher abgeschaffte Verfahren nach d`Hondt wieder zur Anwendung gebracht wurde, welches größere Parteien begünstigt.
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, sagt hierzu:
„Wir haben heute im Plenum mit dem Gesetzentwurf die Änderung der einschlägigen Vorschriften in den kommunalrechtlichen Gesetzen verfolgt. Hierbei hätte das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers bei der Besetzung von Ausschüssen kommunaler Vertretungsorgane verbindlich vorgegeben werden sollen. Damit wäre auch eine Kongruenz der Ausschussbesetzung mit dem kommunalen Wahlverfahren hergestellt worden.
Wir wollten damit erreichen, dass mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren die Möglichkeit der Willkür ausgeschlossen wäre, aufgrund von parteipolitischem Opportunismus insbesondere eine neue politische Vereinigung durch Änderung der Geschäftsordnung von Ausschüssen fernzuhalten.
Wieder einmal haben die Altparteien gezeigt, dass für sie Macht- und Privilegien-Erhalt am wichtigsten sind. Aber es ist auch ein Beweis, dass die AfD die einzig wahre Oppositionspartei ist, deren Wirken auf alle möglichen Arten verhindert werden soll.“