Die Bayerische Staatsregierung hat am Mittwoch die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgestellt. Die Kontaktbeschränkungen wurden verlängert. Auch in Zukunft ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit „Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands“ oder „in Gruppen von bis zu 10 Personen“ erlaubt. Die Verordnung gilt vorläufig bis zum 2. August.
Auch Bars und Kneipen müssen gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bis auf Weiteres geschlossen bleiben, da die Gefahr einer alkoholbedingten Nichteinhaltung von Hygienestandards in Schankwirtschaften erhöht sei.
Lockerungen gibt es im Kino-Betrieb, bei kulturellen Veranstaltungen sowie Sportwettkämpfen im Freien. Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit 200 Teilnehmern durchgeführt werden, wenn die Aufenthaltsbereiche klar voneinander abgegrenzt sind; ansonsten nur mit 100 Personen. Kleinere Kunst-, Handwerker-, Töpfer- und Flohmärkte unter freiem Himmel sind – unter Einhaltung der Mindestabstände und der Maskenpflicht – wieder erlaubt.
Der stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Roland Magerl, kommentiert dies mit folgenden Worten:
„In ganz Deutschland wurden normale Lebensverhältnisse weitgehend wiederhergestellt – nur Bayern geht weiterhin seinen Sonderweg, weil Markus Söder sich als oberster Kümmerer der Nation inszenieren will. Es ist den bayerischen Bürgern jedoch nicht zumutbar, noch länger unter Söders Allüren leiden zu müssen. Für eine Fortdauer der Kontaktsperren oder sonstiger Beschränkungen gibt es keine epidemiologische Grundlage. Vielmehr belegt die Statistik, dass sich die Zahl der Sterbefälle in den vergangenen Monaten im normalen Bereich bewegt.“
Laut der Angaben des Statistischen Bundesamtes sind im Mai dieses Jahres bei 10.784 Todesfällen 5 Menschen weniger gestorben als im Vorjahresmonat. Auch die Monate davor zeigen dasselbe Bild: Im Januar 2020 (12.254 Todesfälle) starben 6 Menschen weniger als im Januar 2019 (12.260); im Februar waren es 11.707 Verstorbene gegenüber 11.635 im Februar 2019, aber 12.165 im Februar 2018; im März 12.677 gegenüber 12.434 im Vorjahresmonat, aber 14.368 im März 2018; und im April 13.022 gegenüber 10.937 bzw. 11.213 in den Jahren zuvor.
„Angesichts der seriösen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist eine Beibehaltung der Einschränkungen unverhältnismäßig und unsinnig. Anstatt aber endlich für Normalität zu sorgen, will die Staatsregierung aus wahltaktischen Gründen weiterhin Angst und Hysterie erzeugen. Nur die AfD-Fraktion fordert ein Ende des Ausnahmezustandes“, stellt Magerl klar.