Seit 2015 kauft die Europäische Zentralbank (EZB) Anleihen, um die Konjunktur anzukurbeln. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige und inflationstreibende Finanzierung bankrotter Staaten und Unternehmen. Dieser Haltung schloss sich im Mai auch das Bundesverfassungsgericht an, indem es das Anleihenkaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) teilweise für verfassungswidrig erklärte. Dabei stellte es sich gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der das Programm 2018 als rechtskonform eingestuft hatte. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat eine deutliche Abwägung zwischen währungspolitischen Zielen und ökonomischen Auswirkungen treffen müsse; anderenfalls dürfe sich die Bundesbank nicht an den Käufen beteiligen.
Daraufhin legte die Euro-Notenbank dem Bundestag Dokumente vor, in denen sie ihre Kaufpraxis erläutert. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen halten die Vorgaben aus Karlsruhe damit für erfüllt. Die AfD sieht die Verhältnismäßigkeitsprüfung jedoch nicht belegt.
Der europa- und bundespolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, stellt dazu folgendes fest:
„Die Druckerschwärze des Bundesverfassungsgerichtsurteils war kaum trocken, aber schon soll die EZB den Anforderungen des Urteils entsprochen und für ihre Anleihenkäufe eine Prüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der geldpolitischen Maßnahmen vorgenommen haben.
Dabei irritieren sowohl das Tempo, mit dem diese Entscheidung noch vor der Sommerpause durch den Bundestag geboxt wurde, als auch die Unverfrorenheit, mit der die Altparteien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils für erfüllt erklären. Erst seit diesem Montag konnten die Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Bundestags die EZB-Dokumente einsehen, wobei sie aus Geheimhaltungsgründen weder beratende Fachleute noch Übersetzer heranziehen durften. In so kurzer Zeit ist eine sorgsame Prüfung der äußerst komplexen und nur auf Englisch vorliegenden Unterlagen nicht möglich.
Die Feststellung, dass die EZB beim PSPP ihre geldpolitischen Ziele mit den wirtschaftlichen Auswirkungen abgewogen habe, ist daher nicht seriös begründet. Wieder einmal werden milliardenschwere Programme zu Lasten des deutschen Steuerzahlers im Eilverfahren durchgewunken, ohne dass die Parlamentarier eigentlich wissen, was sie tun. Unsere Kinder und Enkel werden an den Folgen noch schwer zu tragen haben. Die AfD widerspricht der willfährigen Erklärung der Altparteien, dass die EZB die Notwendigkeit ihrer Wertpapierkäufe dargelegt habe, mit Entschiedenheit.“