Am vergangenen Wochenende demonstrierten zahlreiche Menschen in ganz Deutschland gegen die Corona-Politik. Auch in Bayern kam es zu größeren Kundgebungen. Allein am Marienplatz in München versammelten sich rund 3000 Menschen, und in der Münchner Innenstadt fanden noch sieben weitere Veranstaltungen statt. In Nürnberg nahmen etwa 2000 Personen an einer Demonstration teil. Die Veranstaltungen verliefen größtenteils friedlich; allerdings kam es gelegentlich zu Verstößen gegen Corona-Auflagen, weil Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, manche Teilnehmer keinen Mund- und Nasenschutz trugen oder weil mehr Demonstranten erschienen waren als von den Organisatoren angekündigt. Politiker verschiedener Parteien verurteilten die Proteste und forderten zum Teil deutliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.

Dazu sagt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn:

„Das Recht, sich jederzeit friedlich zu versammeln, hat Verfassungsrang. Einschränkungen dieses Grundrechtes sind nur in seltenen, eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, wie Verfassungsrechtler in den letzten Wochen eindringlich dargelegt haben. Aussagen von Politikern anderer Parteien zu den Demonstrationen waren daher teilweise erschreckend. Eine beliebte Strategie war dabei, Menschen, die ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch nehmen, in die Nähe tatsächlicher oder vermeintlicher Extremisten zu rücken und als ‚Verschwörungstheoretiker‘ und ‚Spinner‘ zu beschimpfen.

Besonders rabiat äußerte sich etwa der CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, der Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung die Verbreitung ‚demokratiefeindlicher Propaganda‘ nachsagte und ihnen unverhohlen androhte, ‚dass wir konsequent gegen diejenigen vorgehen, die jetzt die Sorgen der Bürger mit Verschwörungstheorien anheizen und Fake-News in Umlauf bringen.‘ Ähnliche Vorwürfe erhob auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken: Wer die Maßnahmen der Regierung kritisiere, ‚nutze die Verunsicherung der Menschen schamlos dafür aus, die Gesellschaft zu destabilisieren und zu spalten.‘

Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stieß in dieses Horn. Er sei ‚wirklich entsetzt‘ über die Demonstrationen in München und Nürnberg und behauptete, dass manche Teilnehmer ‚von der extrem rechten Szene beeinflusst‘ gewesen seien. Für das kommende Wochenende kündigte er daher, neben einem höheren Polizeiaufgebot, ‚völlig andere Konzepte‘ an. Dazu könnte auch gehören, Demonstrationen an zentralen Plätzen zu verbieten oder bei manchen Anmeldern eine Genehmigung pauschal zu versagen.

Die AfD tritt solchen Einschränkungen des Demonstrationsrechtes nach Gutsherrenart entschieden entgegen. Regierungspolitiker können Grundrechte nicht nach eigenem Belieben entziehen. Und Auflagen, dass Kundgebungen nur mit einer begrenzten Teilnehmerzahl oder an entlegenen Orten abgehalten werden dürfen, sind verfassungswidrig, da sie dem Sinn einer Demonstration, möglichst viele Menschen zu erreichen, widersprechen. Ich fordere die Staatsregierung auf, die Grundrechte zu achten und dafür zu sorgen, dass Demonstrationen verfassungsgemäß durchgeführt werden können. Eine Aushöhlung des Grundgesetzes unter dem Deckmantel der Pandemie-Bekämpfung darf es nicht geben.“