In der gestrigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags stand die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion für ein „Bayerisches Asylnotstandsgesetz“ auf der Tagesordnung. Ziel des Entwurfs ist die Einführung eines Widerspruchsrechts für die Gemeinden des Freistaates Bayern gegen die Zwangszuweisung von Asylbewerbern.
Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer und remigrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erläutert die Initiative:
„Viele unserer bayerischen Kommunen sind durch die grundgesetzwidrige, illegale Asylpolitik von Bundes- und Staatsregierung am Ende ihrer Kräfte. Ob verklausuliert oder offen: Immer mehr Bürgermeister sagen, was Sache ist. Einige Gemeinden versuchen gar, sich per Gericht gegen die Zuweisung Illegaler zu wehren, für die sie weder Unterkünfte haben, noch die erforderliche Infrastruktur. Und während die Kommunen unter immer größeren Belastungen leiden, bereichern sich Profiteure der Asylindustrie aus dem Geldtopf der Steuerzahler.
Unser Gesetz würde es den Kommunen ermöglichen, selbst festzulegen, ob sie in der Lage sind, noch weitere Menschen aufzunehmen und zu versorgen. Und keiner kann dies besser einschätzen als die betroffenen Gemeinden selbst. Andererseits gibt es genug bayerische Städte, die sich als ‚sichere Häfen‘ deklariert haben und offenbar keine Probleme hätten, Asylmigranten in größerer Zahl bei sich zu beherbergen. Die sollten dann bitte ihren Worten auch Taten folgen lassen. Die AfD ist davon überzeugt, dass die Schaffung eines Widerspruchsrechts für die Kommunen ein Ausdruck gelebter Subsidiarität und Demokratie wäre – und damit typisch bayrisch.“