Bedürftigen Familien kann zusätzlich zum Kindergeld ein Kinderzuschlag ausgezahlt werden. Dessen Höhe beträgt pro Kind maximal 292 Euro. Da die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit durch die Vielzahl von Anträgen überlastet sind, werden diese oft kaum noch richtig geprüft und die Gelder im Sinne einer „positiven Bewilligungsmentalität“ ausgezahlt. Mitarbeiter sehen sich gedrängt, selbst dann zugunsten der Antragsteller zu entscheiden, wenn es konkrete Hinweise auf Betrug gibt. Dies berichtete die „Bild am Sonntag“ aufgrund von Gesprächen mit Mitarbeitern der Familienkassen sowie internen Arbeitsanweisungen, die ihr vorliegen.

Franz Schmid, arbeitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, erklärt dazu Folgendes:

„Bei den Familienkassen herrschen katastrophale Zustände. Möglicherweise wird sogar systematischer Rechtsbruch betrieben. Mitarbeiter werden genötigt, Steuergelder an mutmaßliche Betrüger zu verteilen. Die Bundesagentur rechtfertigt ihr Prinzip einer ‚glaubenden Bearbeitung‘ mit ‚Vereinfachung‘ und ‚Entbürokratisierung‘. Konkret heißt dies, dass auf Einkommensnachweise und die Vorlage von Mietverträgen verzichtet wird. Angaben zum Familienstand oder den Einkommensverhältnissen weiterer Personen im Haushalt vertraut man ohne jede Überprüfung. Selbst Anhaltspunkten auf Fälschung von Unterlagen soll nicht nachgegangen werden!
Als AfD setzen wir uns energisch für Sparsamkeit und Rechtstreue im Umgang mit dem Geld der Bürger ein. Natürlich müssen Anträge auf Kinderzuschlag ordnungsgemäß geprüft werden! Betrugsversuche müssen selbstverständlich juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Und ausländische Straftäter, die sich in unserem Land Leistungen unrechtmäßig erschleichen, sind unverzüglich auszuweisen.“