Mit ihrem heute eingereichten Antrag will die AfD-Fraktion eine rechtliche Gleichbehandlung des deutschen Volkes mit anderen Teilen der Bevölkerung erwirken. Hierzu soll eine – nicht abschließende – Legaldefinition des Ausdrucks „Teil(e)der Bevölkerung“ vorgenommen werden, um klarzustellen, dass auch Angehörige des deutschen Volkes Teil der Bevölkerung im Sinne dieser Norm von § 130 Abs. 1 StGB sind. Indem Volksverhetzungen gegen Deutsche explizit für strafbar erklärt werden, soll nicht nur die deutsche Bevölkerung als solche, sondern auch der öffentliche Frieden geschützt werden.
Rene Dierkes erklärt dazu als rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Es kann nicht sein, dass jedweder Gruppe der in Deutschland lebenden Bevölkerung ein Schutz gegen Hetze und Gewaltaufrufe durch den Volksverhetzungsparagrafen zuteilwird, jedoch der größten Gruppe des Staatsvolks, nämlich den Deutschen als ethnischer, kultureller und Sprachgemeinschaft, dieser Schutz mangels definierter Eindeutigkeit hinsichtlich des Tatobjekts durch die bundesrepublikanische Justiz verweigert wird.
Gewaltbereite Linksextremisten dürfen bislang ungestraft mit Parolen wie ‚Deutschland verrecke‘, ‚Deutschland, du mieses Stücke Scheiße‘ oder ‚Bomber Harris, do it again‘ alles verunglimpfen, was mit ‚Deutschsein‘ oder der deutschen Bevölkerung in Zusammenhang steht, und auf diese Weise zu Hass und Gewalt gegen Deutsche anstacheln.
Ich werde oft von Menschen auf der Straße gefragt, warum man sich wegen seines Deutschseins alles Mögliche gefallen lassen muss und keinerlei Rechtsschutz genießt. Hier bedarf es dringend einer begrifflichen Klarstellung und rechtlichen Absicherung! Warum sollen Deutsche als Bevölkerungsmehrheit rechtlich schlechter gestellt sein als alle anderen Bevölkerungsgruppen?
Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundesebene für die Einführung eines Straftatbestandes der Verunglimpfung, des Beschimpfens oder böswilligen Verächtlichmachens des deutschen Volkes einzusetzen.“