Am 23. Mai 1949 wurde auf einer Sitzung des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz verkündet. Auf ein Plebiszit hatte man aus Misstrauen vor dem Volk bewusst verzichtet, die Zustimmung der Landtage sollte genügen. Damit war aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland entstanden. Ein Grund zum Feiern natürlich – auch für Bayern, obwohl der bayerische Landtag damals mehrheitlich das Grundgesetz abgelehnt hatte. Auf wesentliches Bestreben der CSU übrigens, welche das Werk als zu wenig föderal und zu wenig katholisch empfand.

Reichlich Gründe gibt es jedoch auch zur Besinnung und Mahnung. Denn Anspruch und Wirklichkeit der Verfassung klaffen immer weiter auseinander. Unsere Souveränität wird Schritt für Schritt der EU übertragen. Übergriffige Regierungen höhlen die Grundrechte aus – die Corona-Maßnahmenexzesse lassen grüßen. Gutgemeinte Inhalte wie das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte werden inzwischen seit Jahrzehnten bis zur Unkenntlichkeit pervertiert.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat kürzlich vorgeschlagen, das Grundgesetz durch eine Volksabstimmung bestätigen zu lassen. Das ist ein vergifteter Vorschlag. Denn natürlich würden die Kartellparteien die Gelegenheit nutzen, unsere Verfassung gründlich zu „entrümpeln“ und mit zeitgeistkonformen Zielen anzureichern. Wahrscheinlich würde nicht einmal mehr das „deutsche Volk“ auftauchen, sondern nur noch eine x-beliebig zusammengewürfelte Einwanderungsgesellschaft.

Das darf nicht geschehen, und wir werden solche Bestrebungen bekämpfen. Die AfD ist die Partei des Grundgesetzes.

20240523 75 Jahre Grundgesetz