Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert dies wie folgt:
„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zugunsten des Inlandsgeheimdienstes ist in vielfacher Hinsicht skandalös. Zum einen wurden hunderte Beweisanträge nicht behandelt, die die Verfassungstreue der AfD eindeutig dargelegt hätten. Zum anderen wurde die Revision nicht zugelassen, sodass unser Anspruch auf eine dritte Instanz willentlich verkürzt werden sollte. Die ganze Verhandlungsführung des Gerichts lässt erkennen, dass es an einem rechtsstaatsgemäßen Verfahren kein Interesse hatte und nur die vom Inlandsgeheimdienst gewünschte Einschätzung bestätigt werden sollte. Die AfD wird gegen die skandalöse Entscheidung weiter vorgehen – und ich bin zuversichtlich, dass diese am Ende des weiteren Rechtsweges keinen Bestand haben wird.“