Die IHK München und Oberbayern rechnet mit bis zu 200.000 Rückforderungsbescheiden für bereits ausgezahlte Corona-Hilfen. Deshalb will die Bayerische Staatsregierung eine Gesetzesänderung (Drs. 18/28528) vornehmen, damit die Finanzämter berechtigt sind, Zwangsvollstreckungen bei Unternehmern und Selbstständigen durchzuführen.
Franz Bergmüller, der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, ist entsetzt:
„Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern ist ein Lügner. In einem offiziellen Schreiben an die Unternehmen versprach er im Februar 2021, dass es keine Rückforderungen der bayerischen Soforthilfen geben werde. Auch in seinen Antworten auf zahlreiche Anfragen der AfD hat er das immer wieder beteuert. Doch dieses Versprechen hat er nun gebrochen! Denn CSU und Freie Wähler bringen jetzt klammheimlich einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem sie die Finanzämter ermächtigen wollen, Zwangsvollstreckungen solcher Rückzahlungsforderungen zu vollziehen.“
Gerd Mannes, ebenfalls stellvertretender Vorsitzender und industriepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, fügt hinzu:
„Zuerst richten Söder und Aiwanger unsere Wirtschaft mit Lockdowns, Sanktionen und der Energiewende zu Grunde, und nun wollen sie bei den gebeutelten Unternehmern und Selbständigen auch noch die Rückzahlung der Corona-Hilfen vollstrecken lassen.
Unabhängig davon mussten bayerische Unternehmer schon fast 400 Millionen Euro an Corona-Hilfen zurückzahlen, wie meine Anfrage ergeben hat. Nun erwartet die IHK bis zu 200.000 weitere Rückforderungsbescheide. Das ist an Zynismus nicht zu übertreffen! Allein die Regierungen in Berlin und München sind schließlich an der wirtschaftlichen Dauerkrise schuld.
Nur die AfD hat sich von Anfang an mit zahlreichen Anträgen gegen die Rückzahlung der Corona-Hilfen eingesetzt. Hiermit fordern wir Herrn Aiwanger und Herr Söder nochmals auf, unverzüglich von der Eintreibung bereits ausgezahlter Corona-Hilfen abzusehen!“