Die EU hat angekündigt, stärker gegen illegale Migration vorgehen zu wollen. Auf dem Sondergipfel des Europäischen Rates, der heute zu Ende ging, einigten sich die 27 Staats- und Regierungschefs jedoch nur auf eine vage Abschlusserklärung. Im vergangenen Jahr war die irreguläre Einreise in die EU laut der Grenzschutzagentur Frontex um 64 Prozent gegenüber 2021 angestiegen.
Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, erklärt dazu folgendes:
„Immerhin zeigt sich in manchen von der illegalen Masseneinwanderung besonders betroffenen Staaten eine neue Tendenz, die Grenzen besser zu schützen. Aber an der EU scheitern die wichtigsten Ziele stets. Und mit Figuren wie Olaf Scholz und Nancy Faeser werden wir den Kampf um die Sicherung der Grenzen und damit der Sozialsysteme, des Wohnungsmarktes und der Unbeschwertheit unserer Frauen und Kinder verlieren. Viel zu tief stecken unsere Protagonisten in dem Sumpf, den linke NGOs mit ihrer Meinungsmache bewässern.
Nur das weitere Erstarken innländerfreundlicher Parteien in Europa kann zu einer Wende führen. Es geht darum, schnell, robust und mit den nötigen Finanzmitteln die souveränen Vaterländer gemeinsam zu sichern. Die AfD ist dazu bereit und trägt in Bayern entschieden dazu bei, den Umschwung zu verstetigen.“
Sein Fraktionskollege, der rechts- und remigrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Christoph Maier, stimmt ihm zu:
„Der Gipfel war lediglich ein neues Täuschungsmanöver. Die EU-Kommission weigert sich beharrlich, Grenzbefestigungen zu finanzieren. Und Bundeskanzler Scholz trat in Brüssel weiterhin für eine Erleichterung der Einwanderung sogenannter ‚Fachkräfte‘ ein. Die Politik der ‚offenen Grenzen‘ soll fortgesetzt werden, bis Europa sein Gesicht und seine kulturelle Identität vollständig verloren hat.
Wir brauchen keine Absichtserklärungen und Beruhigungspillen, sondern effektiven, robusten Grenzschutz! Die Einwanderung in unser Sozialsystem muss vollständig unterbunden, und alle illegalen und kriminellen Migranten müssen in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden. Dazu bedarf es nötigenfalls auch Sanktionsmaßnahmen. Staaten, die sich weigern, ihre Bürger zurückzunehmen, dürfen keine Entwicklungshilfe oder andere Gelder und Vergünstigungen mehr erhalten.“