Bereits am 8. Dezember 2022 hatten die AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner und Stefan Löw im Untersuchungsausschuss NSU II einen Beweisantrag zur Zeugenvorladung von Beate Zschäpe eingereicht. Deren Befragung ist zur weiteren Aufklärung der Verbrechen des NSU unverzichtbar. Auch eventuelle Beziehungen von Verfassungsschutzämtern und anderen Behörden zur Terrorgruppe könnten nur durch Aussagen von Beate Zschäpe aufgedeckt werden. Nachdem der Antrag nicht, wie sonst üblich, in der unmittelbar folgenden Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt und beraten wurde, haben die anderen Fraktionen nun einen weitgehend identischen Antrag vorgelegt.
Richard Graupner, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Mitglied des Untersuchungsausschusses, äußert sich hierzu wie folgt:
„Wieder einmal kopieren die Altparteien die AfD. Nachdem der Untersuchungsausschuss NSU II unter seinem Vorsitzenden Toni Schuberl monatelang auf der Stelle getreten ist und viele Fragen ungeklärt blieben, hat die AfD bereits im Dezember letzten Jahres beantragt, die Mittäterin Beate Zschäpe zu vernehmen. Im Untersuchungsausschuss wäre Zschäpe zu einer Aussage verpflichtet und könnte mehr Licht ins Dunkel bringen. Denn mit Rechtskraft des Strafurteils wäre der Untersuchungsausschuss in Bayern der erste, der die aussichtsreiche Möglichkeit auf Einvernahme Zschäpes hätte.
Dass nun mehrere Wochen später auch die anderen Fraktionen zu der Einsicht gekommen sind, dass eine Ladung von Zschäpe sinnvoll wäre, bestätigt uns in unserer konsequenten Aufklärungsarbeit. Es belegt aber auch die Ideenlosigkeit der Ausschussmehrheit: Statt unserem Antrag zuzustimmen, halten sie es offenbar für nötig einen inhaltlich identischen Antrag einzureichen.
Allein die AfD ist die treibende Kraft im Untersuchungsausschuss und setzt sich konsequent für echte Aufklärung über den NSU, seine Verbrechen, die Motive der Täter und eventuelle Verbindungen der Terrorgruppe zu Sicherheitsbehörden ein.“