Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben in einem Gutachten eine Benachteiligung von Journalisten durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Es sei eine schwerwiegende Ungleichbehandlung, wenn ausgewählte Mitglieder der „Justizpressekonferenz“ Informationen zu wichtigen Entscheidungen vorab mitgeteilt bekämen, während diese anderen Medienvertretern vorenthalten würden. Kritische Journalisten erhielten auf Anfragen oft nicht einmal eine Antwort.
Karlsruhe begründet seine Bevorzugung mit der „Professionalität“ der begünstigten Journalisten. Jedoch sehen die Wissenschaftlichen Dienste darin „kein formales, meinungsneutrales Kriterium“. Überdies arbeitet fast die Hälfte der bevorzugten Pressevertreter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste bestätigt die Kritik der AfD an der mangelnden Neutralität des Bundesverfassungsgerichts in seiner derzeitigen Besetzung. Die willkürliche Bevorzugung mancher Medienvertreter beeinträchtigt die informationellen Möglichkeiten und damit auch die wirtschaftliche Betätigung anderer. Eine solche Ungleichbehandlung durch das höchste deutsche Gericht ist nicht hinnehmbar.
Zudem drängt sich dadurch der Eindruck auf, dass ‚eine Hand die andere wäscht‘, wenn das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen zugunsten der öffentlich-rechtlichen Medien trifft, wie bei der Frage nach der Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Es liegt nahe, dass sich der begünstigte ‚Staatsfunk‘ dafür durch eine wohlwollende Berichterstattung bedankt.
Besonders Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, ein früherer CDU-Bundestagsabgeordneter, steht wegen des Vorwurfs der Parteilichkeit in der Kritik. Das berüchtigte Essen im Kanzleramt vor der Verhandlung einer Klage der AfD gegen Kanzlerin Merkel wegen ihrer verfassungswidrigen Aussagen zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl 2020 ist ein erschreckendes Beispiel für die Verflechtung von Politik und Justiz in Deutschland.
Die AfD lehnt die Besetzung von Richterämtern aufgrund der Parteizugehörigkeit ab. Als Grundgesetzpartei treten wir für die Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Trennung von Exekutive und Judikative ein. Deutschland braucht eine freie Justiz und keine politisierten Gerichte, die nur die Entscheidungen der Regierenden abnicken.“