Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag eine Neufassung des § 130 StGB beschlossen, die die Meinungsfreiheit in Deutschland massiv einschränkt. Künftig steht das Leugnen oder Verharmlosen sämtlicher Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen als „Volksverhetzung“ unter Strafe, wenn die Äußerung „den öffentlichen Frieden stört“ oder „zum Hass aufstachelt“.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:
„In einer Nacht-und-Nebel-Aktion haben die Ampel-Parteien, unter Kollaboration der Union, eine Gesetzesverschärfung beschlossen, die Meinungsäußerungen zu einer großen Gefahr für die Bürger macht: Angebliche ‚Leugnungen‘ und ‚Verharmlosungen‘ von Völkermorden und Kriegsverbrechen können nun mit Freiheits- oder hohen Geldstrafen geahndet werden, wenn der ‚öffentliche Frieden‘ gefährdet ist. Letzterer ist oft nichts anderes als die ungestörte Vorherrschaft regierungsnaher Meinungen in den Mainstream-Medien.
Sämtliche Begriffe sind bewusst schwammig gehalten. Kriegsverbrechen müssen nicht einmal gerichtlich festgestellt sein; es genügt, dass sie von einer Kriegspartei behauptet werden und die Bundesregierung sich diese Position zu eigen macht. Während eines Krieges betreiben alle Seiten jedoch Propaganda, und oft können erst Historiker später feststellen, was tatsächlich geschehen ist. Einem Bürger, der von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch macht, ist eine solche Prüfung nicht zumutbar. Das Grundgesetz schützt auch irrige Meinungen: Eine Zensur findet nicht statt. Art. 5, Abs. 1 GG gilt auch für die Ampel-Regierung und die übrigen Kartellparteien.
Juristen wie die Leipziger Strafrechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof Elisa Hoven fordern daher, dass dieser Angriff auf unsere Freiheit zurückgenommen werden muss.
Nur die AfD tritt in den Parlamenten noch für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein. Wir sind die Grundgesetzpartei.“