Das Verwaltungsgericht München hat dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz heute untersagt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Der Verfassungsschutz darf die AfD nur noch anhand öffentlich zugänglicher Quellen beurteilen. Außerdem wurde dem Landesamt verboten, die Partei öffentlich als „Verdachtsfall“ für angebliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zu bezeichnen.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kommentiert dies wie folgt:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist ein großer Erfolg für die AfD in ihrem Kampf gegen die Diskriminierung konservativer und patriotischer Positionen. Seit unseren ersten Wahlerfolgen versuchen die etablierten Parteien, uns mit unlauteren Mitteln zu bekämpfen, und instrumentalisieren den Verfassungsschutz gegen die AfD.
Wir lassen uns dieses undemokratische Treiben jedoch nicht gefallen und gehen entschieden gegen die durchsichtigen Versuche vor, uns zu stigmatisieren. Mit Erfolg, wie dieser Beschluss zeigt!
Dem Verfassungsschutz wurde nun verboten, uns nachrichtendienstlich zu beobachten. Auch darf er uns nicht mehr durch die Bezeichnung als ‚Verdachtsfall‘ verunglimpfen. Dieses Gebaren beeinträchtigt die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der Parteien, wie das Gericht zu Recht feststellte. Diese sensationelle Entscheidung stärkt nicht nur die AfD, sondern kommt unserer Demokratie insgesamt zugute.
Auch Söders Staatsregierung muss jetzt endlich zur Kenntnis nehmen, dass die AfD legitimen politischen Meinungen eine Stimme gibt. Die Ausgrenzung der AfD und ihrer Wähler muss auf allen Ebenen beendet werden!“