Bundeskanzler Olaf Scholz hat Demonstranten gestern in einem Tweet gedroht: „Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin. Denn unsere Demokratie ist wehrhaft.“ Nicht nur zahlreiche Twitter-Nutzer, sondern auch Wissenschaftler und Juristen kritisierten diese Äußerung scharf.
Ähnliches war am Mittwoch auch vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, zu hören. In einer Rede vor dem Übersee-Club in Hamburg warnte er vor einer „Delegitimierung“ der Verfassungsordnung durch den Gebrauch der Freiheitsrechte: „Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen.“
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:
„Unser Grundgesetz garantiert in Artikel 8 allen Deutschen ‚das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.‘ Von Einschränkungen für Bürger, deren Meinungen dem Bundeskanzler oder dem früheren CDU-Bundestagsabgeordneten und heutigen Verfassungsgerichtspräsidenten Harbarth missliebig sind, steht darin nichts.
Die Äußerungen beider sind besorgniserregend. Der Finanzwissenschaftler Prof. Stefan Homburg äußerte sich zu Recht bestürzt über die Drohung des Kanzlers mit ‚Wehrhaftigkeit‘ – also Gewalt – gegenüber Kritikern der Corona- oder der Energie-Politik der Ampel-Koalition. Und vom obersten Richter des Landes sollte man etwas anderes erwarten, als in dasselbe Horn wie die Regierung zu stoßen. Zumal verschiedene Gerichte mittlerweile festgestellt haben, dass zahlreiche Beschränkungen von Bürgerrechten unter dem Vorwand von Corona-Maßnahmen verfassungswidrig waren.
Als AfD treten wir jeder Verunglimpfung und Kriminalisierung von Bürgern, die ihre Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen, entgegen! Der Bundeskanzler hat nicht zu bestimmen, wer demonstrieren darf und wer nicht.“