Bei den 2G- und 3G-Regelungen handelt es sich angeblich nicht um Diskriminierung. Dies teilte die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, in einem gestern veröffentlichten Bericht ihrer Behörde mit.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, äußert sich dazu folgendermaßen:
„Eben erst hat Frau Ataman wortreich beklagt, wie viele Menschen in Deutschland diskriminiert würden. Eine ‚alarmierende‘ Zahl von 5.617 Fällen habe die Antidiskriminierungsstelle erfasst. Wohlgemerkt, unter mehr als 83 Millionen Einwohnern!
Die weitaus höhere Zahl von Millionen Ungeimpften, die im Zusammenhang mit den 2G- und 3G-Regeln ausgegrenzt wurden, fällt für die offiziöse Antidiskriminierungsbeauftragte jedoch nicht darunter. Sie hätten sich ja freiwillig gegen die Impfung entschieden, behauptete die linke Publizistin und Migrationslobbyistin.
Es ist skandalös, mit welcher Dreistigkeit die Ampel-Koalition und ihre Funktionäre mit zweierlei Maß messen: Immerzu diskriminiert werden nach ihrer Ideologie Frauen, Muslime, Migranten – vor allem, wenn sie dunkelhäutig sind – und sexuelle Minderheiten. Eine Diskriminierung von Ungeimpften oder auch von traditionellen Familien, Heterosexuellen oder dem ‚weißen alten Mann‘ ist in ihrem einseitigen identitätspolitischen Weltbild kategorisch ausgeschlossen. Ungeimpften können Grundrechte also mit fadenscheinigen, wissenschaftlich längst widerlegten ‚Argumenten‘ verweigert werden – sie sind ja ‚selbst schuld‘. Der Aufschrei wäre groß, wenn man dies einer Kopftuch tragenden muslimischen Frau sagen würde.
Und einheimische Deutsche darf man sogar als ‚Kartoffeln‘ verspotten. Eine Entschuldigung für diese Beleidigung hat Frau Ataman höhnisch zurückgewiesen. Jemand, bei dem Hetze und Spaltung offenbar zum Geschäftsmodell gehören, ist wahrlich nicht geeignet, um über Diskriminierung zu befinden.“