Die Staatsregierung verletzt das parlamentarische Auskunftsrecht des AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner. Daher hat er nun mit Unterstützung seiner Fraktionskollegen eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Als innen- und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag führt Richard Graupner dazu folgendes aus:
„Seit fast einem Jahr versuche ich, von der Staatsregierung genaue Auskünfte über die Stärke der Fahndungskontrollgruppen in den einzelnen Dienststellen zu erhalten. Dies wurde mir mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt, so dass ich nun gezwungen bin, diese Frage vom Verfassungsgerichtshof klären zu lassen.
Meine Klage hat sich die Staatsregierung wegen ihrer verfassungswidrigen Verweigerungshaltung selbst zuzuschreiben. Die von mir angefragten Informationen wurden 2016 auch einem Mitglied der Freien Wähler mitgeteilt. Es drängt sich also die Frage auf, weshalb sie mir vorenthalten werden. Weshalb diese Ungleichbehandlung?
Aufgrund der – vor allem durch die ungeschützten Grenzen – hohen Gefährdungslage ist es mir als sicherheitspolitischem Sprecher wichtig, die aktuelle Personalsituation der Fahndungskontrollgruppen zu kennen. Offenbar möchte die Staatsregierung das aber nicht. Die öffentliche Sicherheit ist Söders Regierung genauso egal wie mein Recht als Abgeordneter.
Ich lasse mich jedoch nicht entmutigen. Die AfD wird weiterhin für die Sicherheit der Bürger und die demokratischen Rechte des Landtags kämpfen!“