Ein interdisziplinärer Sachverständigenausschuss hat den für die Corona-Politik verantwortlichen Entscheidungsträgern und dem Robert-Koch-Institut ein katastrophales Zeugnis ausgestellt. Die Experten bemängeln eine haarsträubende Datenlage, die eine Bewertung der politisch verordneten Maßnahmen erschwere. Insgesamt sei jedoch erkennbar, dass bei den Lockdowns die negativen Folgen den angeblich erstrebten Effekt überwogen hätten. Dazu gehörten etwa die Nichtbehandlung von Krankheiten und die Aufschiebung von Operationen, die Zunahme existenzieller Nöte, psychischer Störungen und häuslicher Gewalt sowie die Bildungseinbußen durch Schulschließungen. Insbesondere „physische und psychische Belastungen der Kinder sind empirisch gut belegt“, stellten die Experten fest. Auch „eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar“.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, äußert sich dazu wie folgt:
„Der Evaluierungsbericht der 18 Sachverständigen ist eine Generalabrechnung mit der Corona-Politik. Kein Wunder, dass Lauterbach seine Veröffentlichung verzögern wollte! Die Experten kommen zu einem vernichtenden Urteil und bestätigen die evidenzbasierte Kritik der AfD an den Corona-Maßnahmen. Weder haben die für diese verheerende Politik Verantwortlichen wissenschaftliche Studien zur Kenntnis genommen, noch haben sie auf die Datenbestände der Krankenkassen zurückgegriffen. An einer sachlichen Fundierung ihrer Entscheidungen hatten sie niemals Interesse. Stattdessen beriefen sie sich ständig auf neue Kennzahlen wie den R-Wert oder den Inzidenzwert, die nicht geeignet sind, um die tatsächlichen Gesundheitsgefährdungen zu beschreiben. Die Vollstrecker des Corona-Regimes nahmen die ‚Pandemie‘ lediglich zum Anlass, um die Grundrechte der Bürger willkürlich zu beschränken. Die Parlamente wurden nicht angemessen beteiligt und Argumente nicht rational diskutiert, sondern Vertreter abweichender Meinungen verunglimpft. Die ‚Bund-Länder-Runde‘ besaß keine verfassungsrechtliche Legitimation, und viele Einzelentscheidungen waren verfassungswidrig.
Unter normalen rechtsstaatlichen Umständen müssten die Verantwortlichen jetzt zurücktreten und zur Rechenschaft gezogen werden. Das wird zwar nicht geschehen, aber nach diesem Urteil der Experten ist immerhin klar, dass es ein ‚Weiter so‘ nicht mehr geben kann. Für neue Lockdowns, Arbeitsverbote, Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, Maskenpflichten und 3-G- oder 2-G-Regeln gibt es keine medizinischen, epidemiologischen und rechtlichen Grundlagen. Der Sachverständigenbericht hat die Richtigkeit unserer AfD-Argumente vollumfänglich erwiesen.“