Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihren Äußerungen zur Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen 2020 die Rechte der AfD verletzt. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht heute klar. Die AfD hatte gegen die Kanzlerin geklagt. Laut den Karlsruher Richtern hat Merkel damals gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Sie hatte gefordert, die Wahl müsse „rückgängig gemacht werden“, nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD am 5. Februar 2020 zum Regierungschef gewählt worden war. Wenige Tage später trat Kemmerich zurück.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kommentiert dies wie folgt:
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur ein Sieg für die AfD, sondern auch ein Sieg für die Demokratie allgemein. Die Karlsruher Richter haben die unfassbare Äußerung der damaligen Bundeskanzlerin, eine demokratische Wahl müsse ‚rückgängig gemacht‘ werden, als verfassungswidrig bewertet. Damit haben sie deutlich gemacht, dass die Regierung ein Wahlergebnis vorbehaltlos akzeptieren muss. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie!
Leider ist Merkels Entgleisung jedoch kein Einzelfall, sondern nur die besondere Eskalationsstufe einer Fehlentwicklung, die unseren demokratischen Rechtsstaat seit Jahren beschädigt. Schließlich werden die Rechte der AfD fortwährend missachtet. Dass aber sogar die Bundeskanzlerin ihr Amt zur verfassungswidrigen Agitation gegen die AfD missbrauchte, war bislang beispiellos.
Es ist unerhört, dass wir hier den Rechtsweg gehen mussten. Der politische Schaden war für uns immens: Unsere Oppositionsarbeit wurde beeinträchtigt, unserem Ruf großer Schaden zugefügt, und wir hatten einen hohen Aufwand, um unser Recht zu bekommen. Überdies bleibt der faktische Unrechtszustand erhalten, denn das Wahlergebnis wird auch weiterhin nicht akzeptiert, und der abgewählte Ministerpräsident Bodo Ramelow ist noch immer im Amt.
Dennoch bin ich froh, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem sensationellen Urteil für die Zukunft für Rechtssicherheit gesorgt hat. Die permanente Ausgrenzung der AfD und ihrer Wähler ist verfassungswidrig. Demokratische Wahlergebnisse müssen respektiert werden. Ich hoffe, dass die Altparteien diese Lektion jetzt gelernt haben und auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren.“