Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Mai die Beschwerden gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zurückgewiesen. Diese begegne „keinen verfassungsrechtlichen Bedenken“.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, erklärt dazu folgendes:
„Die Billigung der Impfpflicht für das Personal medizinischer Einrichtungen durch das Bundesverfassungsgericht ist kaum nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft. Zwar ist der Schutz vulnerabler Patienten ein verfassungslegitimes Ziel. Jedoch muss das Mittel, mit dem dieses erreicht werden soll, prinzipiell geeignet und angemessen sein. Da auch geimpfte Personen das Virus übertragen können, erfüllt eine Impfpflicht den Zweck des Fremdschutzes nicht. Deshalb hätte eine andere Methode, etwa eine regelmäßige Testung vor Dienstantritt, gewählt werden müssen. So wird das Grundrecht der Ärzte und Pfleger auf körperliche Unversehrtheit jedoch offenkundig verletzt. Es grenzt an Zynismus, wenn man Menschen, die eine experimentelle Gentherapie verweigern, empfiehlt, sie könnten sich ja einen anderen Beruf suchen. Schließlich bestehe keine allgemeine Impfpflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat damit ein faktisches Berufsverbot legitimiert. Einmal mehr ist das nach parteipolitischen Vorgaben besetzte höchste deutsche Gericht seiner Aufgabe nicht gerecht geworden, die grundrechtswidrige Politik der Bundesregierung zu korrigieren.
Als AfD-Fraktion empfehlen wir den betroffenen Bürgern eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“