Das EU-Parlament möchte vor den nächsten Wahlen eine Sperrklausel von 3,5 Prozent einführen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf haben in Straßburg 323 Abgeordnete gestimmt; 262 waren dagegen. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, müssen die EU-Staaten noch zustimmen. Treffen würde dies die bevölkerungsreichsten Mitglieder der EU; hier kämen Parteien, die die 3,5-Prozent-Hürde verfehlen, nicht mehr ins Parlament. Da Frankreich und Italien bereits Sperrklauseln haben, würde die Regelung de facto nur Deutschland betreffen. Profitieren würden die größeren Parteien, die sich auf diese Weise „elegant“ einiger lästiger Konkurrenz entledigen könnten.
Dazu äußert sich Martin Böhm, europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt:
„Die Kartellparteien wollen die Vielfalt im EU-Parlament beschränken. Besonders brisant ist dabei, dass das Bundesverfassungsgericht bereits zweimal Sperrklauseln für die EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt hat. Aber dieses Urteil würde mit dem Gang über die EU-Ebene ausgehebelt werden. Es handelt sich also wieder einmal um eine Machtdemonstration der Eurokraten und um eine Attacke gegen die Souveränität der Mitgliedsländer. EU-Recht soll über nationalem Recht stehen. Allerdings müsste es für diese Reform eine einstimmige Entscheidung aller EU-Staaten geben. Ob dieses Ansinnen vor der nächsten Europawahl 2024 eine Chance hat, ist zwar noch offen, jedoch dienen solche umstrittenen Projekte den EU-Eliten oft als Verhandlungsmasse im Kampf gegen den Erhalt letzter Reste deutscher Souveränität.
Die AfD wird sich, im EU-Parlament wie auch in Deutschland, gegen jeden Versuch stemmen, die Demokratie weiter abzubauen!“