Das bayerische Verfassungsschutzgesetz ist in Teilen rechtswidrig. Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Inlandsgeheimdienstes verstoßen mehrfach gegen Grundrechte. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Viele Maßnahmen der Geheimdienstler seien zu vage beschrieben, zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung. Dort sei das Private nicht ausreichend geschützt. Auch Bewegungsprofile bei der Handyortung stellten einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar. Innenminister Joachim Herrmann hatte das Gesetz immer wieder mit Verweis auf die Bekämpfung von Terrorismus und Rechtsextremismus begründet.
Richard Graupner, der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, nahm zu dem Urteil wie folgt Stellung:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute einer in der Arroganz der Macht befangenen CSU sowie der bayerischen Staatsregierung eine schallende Ohrfeige verpasst. Das 2016 auf Betreiben der Christsozialen geänderte bayerische Verfassungsschutzgesetz ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, es ist klar grundgesetzwidrig und missachtet Grundrechte auf eklatante Art und Weise.
Ich fordere die Staatsregierung auf, unverzüglich wieder auf den Boden rechtsstaatlichen Handelns zurückzukehren.
Dazu gehört neben der notwendigen Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes im Sinne des heutigen Urteils auch die Einstellung der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes in Form der Beobachtung meiner Partei und unserer Jugendorganisation. Es ist unerträglich, dass die Staatsregierung der demokratischen Opposition Verfassungsfeindlichkeit unterstellt, um dann ihrerseits mit verfassungswidrigen Winkelzügen den Inlandsgeheimdienst auf uns zu hetzen.
Zudem muss der AfD endlich der ihr zustehende Sitz im parlamentarischen Kontrollgremium gewährt werden. Das heutige Urteil hat uns allen die dringende Notwendigkeit einer effektiven demokratisch legitimierten Überwachung der Arbeit des Verfassungsschutzes schlagend vor Augen geführt!“