Diese Woche wurde im Plenum des Landtags ein Gesetzentwurf der AfD beraten, der das praxisferne Verbot der Mahd von Grünflächen vor dem 15. Juni aufheben sollte. Durch das Inkrafttreten des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ ist es bei der landwirtschaftlichen Nutzung seit dem Jahr 2020 verboten, auf 10 Prozent der Grünlandflächen der Landesfläche Bayerns die erste Mahd vor dem 15. Juni durchzuführen. Da aufgrund der klimatischen Entwicklung die erste Mahd immer früher erfolgen muss, stellt dieses Verbot eine unangemessene Benachteiligung der Grünlandbetriebe dar.
Die Erfassung der Daten zur ersten Mahd ist ein weiteres bürokratisches Hemmnis, das mit erhöhtem Arbeitsaufwand – auch bei der Kontrolle der Maßnahmen – einhergeht. Die Landwirte beklagten zu Recht den überbordenden Bürokratismus und den Erlass ständig neuer Verbote.
Ralf Stadler, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, kommentiert das wie folgt:
„Der Gesetzentwurf der AfD hätte einen ersten Schritt auf dem Weg der von der Staatsregierung so oft beschworenen ‚Entbürokratisierung‘ bedeutet. Stattdessen wurde er von den Kartellparteien in Bausch und Bogen abgelehnt, teilweise mit der absurden Begründung, die Landwirte würden mit freiwilligen Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms VNP bzw. KULAP das Ziel des Artenschutzes schon übererfüllen. Ja, wenn das so ist, wozu braucht es dann noch eine gesetzliche Vorschrift? Ganz einfach: Wenn die Gelder wieder mal erschöpft sind, wie beim KULAP-Programm K33, bleibt das gesetzliche Verbot bestehen, ohne dass die Bauern dafür eine finanzielle Kompensation erhalten.
Die AfD steht uneingeschränkt zum bewährten Instrument der Bürgerbeteiligung über das bayerische Volksbegehren und respektiert das Votum der Bürger. Gleichzeitig versucht die AfD aber eine Versöhnung des Artenschutzes mit den Belangen der Landwirte zu erreichen, die durch unzählige praxisferne Vorschriften schon genug gebeutelt sind.“