Heute fand am Bayerischen Verfassungsgerichtshof die mündliche Verhandlung über Prüfrechte des Obersten Rechnungshofes (ORH) statt, welche nach Auffassung der AfD-Fraktion 2022 durch das sogenannte Hochschulinnovationsgesetz in gewissen Bereichen erheblich eingeschränkt wurden. Der Fall erlangte insbesondere dadurch Aufsehen, dass der damalige Vorsitzende des ORH dies persönlich im Zuge der gleichartigen Änderung des Universitätsklinikgesetzes monierte. Das Urteil wird am 16. Dezember 2024 verkündet werden.
Der für die Fraktion am Verhandlungstermin teilnehmende Abgeordnete Andreas Jurca, Leiter des Arbeitskreises Staatsfinanzen und Haushalt, sagt hierzu:
„Vor Gericht hat sich heute wieder einmal gezeigt, wie wichtig die Initiativen der AfD im Bayerischen Landtag für die Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle sind. Die Staatsregierung und mit ihr zusammen die Regierungsfraktionen hatten die Prüfrechte des Obersten Rechnungshofes in der Neufassung des Hochschulrechtes für gewisse Bereiche einfach weggelassen. Die AfD-Fraktion sah hier eine verfassungswidrige Beschränkung dieser Rechte.
Das Erstaunliche ist nun, dass die Staatsregierung und die sie stützenden Fraktionen behaupten, hier läge einfach nur ein ‚großes Missverständnis‘ vor. Angeblich wollen sie die Rechte des ORH nicht einschränken, haben aber bis heute diese Rechte nicht kodifiziert und können auch nicht begründen, warum die Prüfrechte bei der Neuregelung unter den Tisch gefallen sind. Auch die pointierte Kritik des ehemaligen Vorsitzenden des Rechnungshofes wischte die Staatsregierung einfach beiseite.
Nur durch das Wirken der AfD-Fraktion, insbesondere des damals noch im Haushaltsausschuss tätigen Abgeordneten Ferdinand Mang, ist es hierzu überhaupt zu einer Diskussion gekommen. Jetzt können wir nur hoffen, dass sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof unserer Rechtsauffassung anschließt und dem ORH wieder ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht.“