Das Oberlandesgericht München hat für den Prozess der ehemaligen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislaufweltverband für alle Anwesenden eine FFP2-Maskenpflicht erlassen: Die Maske durfte während der Verhandlung am 24. Oktober nur für Wortmeldungen abgenommen werden.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Rene Dierkes, äußert sich dazu wie folgt:

„Wer geglaubt hat, der Albtraum des Corona-Regimes sei endgültig vorbei, sieht sich spätestens seit dem Verhandlungstermin vor dem OLG München eines Besseren belehrt. Dort galt plötzlich wieder die Maskenpflicht! Das Relikt aus der Corona-Zeit widerspricht dem 2019 eingeführten Vermummungsverbot gemäß § 176, Abs. 2 GVG, wird aber möglich durch gesetzwidrig erlassene Ausnahmeregelungen des Infektionsschutzgesetzes.
Wovor haben die Richter eigentlich Angst? Zahlreiche Studien sowie die geleakten ungeschwärzten RKI-Files haben längst belegt, dass die FFP2-Maske vor keiner Krankheit schützt. Sie dient lediglich dem Schutz vor Staub bei bestimmten Arbeiten und schadet bei längerfristigem Tragen der Gesundheit.
Dieser Fall zeigt, dass wir wachsam bleiben müssen. Hysterische Einzelfall-Entscheidungen dürfen zu keiner neuen Maßnahmen-Spirale führen! Sonst wachen wir plötzlich wieder in einem Land voller Grundrechtseinschränkungen auf. Zudem ist die juristische Aufarbeitung des Corona-Regimes dringend notwendig.“

20241029 2 Maskenpflicht OLG MU