Die AfD-Fraktion hat gestern im Plenum ihren Antrag zum Thema „Übernahmefristen im Dublin-Verfahren streichen – Das Asylchaos innerhalb der EU beenden“ (Drucksache 19/2093) vorgestellt.
Martin Böhm, bundes- und europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erläutert die Initiative:
„In unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Reform der geltenden Dublin-Regelungen einzusetzen. Die Überstellungsfristen für Asylbewerber, für deren Asylverfahren sich ein anderer EU-Staat für zuständig erklärt hat, müssen ersatzlos gestrichen werden.
Was ist der Hintergrund? Nach deutschem und europäischem Recht hat an sich kein Bürger eines Drittstaates, der über die deutschen Landesgrenzen kommt, hier ein Recht auf Asyl. Zuständig ist immer der Staat, auf dem der Asylbewerber zuerst den Boden der EU betreten hat. Tatsächlich gibt es seit Jahren eine Praxis des ‚Durchwinkens‘. Sind die Asylmigranten aber erstmal in Deutschland, muss die Zuständigkeit anderer Staaten aufwändig geprüft werden. Ist zum Beispiel Griechenland oder Italien zuständig, werden Übernahmeersuchen gestellt, von denen zumindest ein Teil akzeptiert wird. Erfolgt die Überstellung dann aber nicht innerhalb bestimmter Fristen, wird automatisch Deutschland für die Durchführung des Verfahrens zuständig.
Dieser unhaltbare Zustand hat den deutschen Steuerzahler allein im laufenden Jahr rund eine Milliarde Euro gekostet. Eine Milliarde Euro für Menschen, die unsere ‚europäischen Freunde‘ bei uns abgeladen haben. Statt dass deren Asylverfahren etwa in Italien oder Griechenland durchgeführt werden, stampft man in friedlichen deutschen Dörfern Containersiedlungen für allein reisende Männer aus dem Boden. Mütter und Töchter werden verängstigt und alle umliegenden Grundstücke entwertet. Damit muss Schluss sein! Diese Fristenregelung ist völlig realitätsfremd und gehört daher abgeschafft. Im Bayerischen Landtag setzt sich nur die AfD dafür ein, dass die EU-Asylpraxis nicht auf dem Rücken deutscher Bürger und Steuerzahler ausgetragen wird.“