Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, noch offene Corona-Bußgeldverfahren einstellen zu lassen. Die Bayerische Staatsregierung hatte während der „Pandemie“ besonders strenge Maßnahmen angeordnet. Manche Grundrechtseinschränkungen wurden von Gerichten für verfassungswidrig erklärt.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert das wie folgt:
„Wieder einmal übernimmt Söder schamlos eine AfD-Forderung. Dies ist zwar erfreulich, aber die Fairness würde gebieten, sie auch als solche zu benennen. Schließlich haben wir bereits am 22. März 2023 in einem Dringlichkeitsantrag (Drs. 18/28038) eine Wiedergutmachung für alle bayerischen Bürger verlangt und die Rückerstattung aller Corona-Bußgelder gefordert.
Mittlerweile wurde von vielen Wissenschaftlern bestätigt, dass die überzogenen und z.T. verfassungswidrigen Verordnungen des Corona-Hardliners Söder völlig ungeeignet waren, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Stattdessen haben sie unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft und vor allem den Menschen in Bayern schwer geschadet. Viele Bürger verloren ihre Existenzgrundlage, Senioren vereinsamten, Kinder und Jugendliche erlitten massive Bildungseinbußen. Ungezählte Menschen leiden aufgrund der Corona-Politik noch immer an schweren Krankheiten. Der Verzicht auf das Eintreiben willkürlich verhängter Bußgelder ist daher eine Selbstverständlichkeit! Keinesfalls darf sich Söder jedoch durch diese viel zu späte Übernahme unserer Forderung aus seiner Verantwortung stehlen. Zum einen müssen auch die bereits gezahlten Bußgelder zurückerstattet werden. Und zum anderen muss endlich eine umfassende politische und juristische Aufarbeitung des Corona-Unrechts erfolgen.“