Fast 1.400 Euro Kosten für den Steuerzahler pro Dokumentation einer gerichtlich festgestellten Straftat sowie tausende Bürger, die nicht über ihre ungerechtfertigte Denunziation im Netz informiert wurden: Dies ist die Bilanz der durch die Bayerische Staatsregierung seit knapp zwei Jahren finanziell unterstützten „Meldestelle REspect!“. Das geht aus einer Schriftlichen Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Markus Walbrunn hervor.
Neben der 2023/24 mit insgesamt 138.100,09 Euro geförderten Fachstelle Strong!, welche seit 2023 ein Meldeverfahren für LGBTQ-feindliche Postings betreibt, fördert die Staatsregierung bereits seit dem 25. Juli 2022 das Onlineportal „Meldestelle REspect!“ mit 210.000 Euro. Dieses widmet sich angeblich dem Kampf „gegen Hetze, Verschwörungserzählungen und Fake News“. Auf ihrem Onlineauftritt brüsten sich die Betreiber mit 68.625 (Stand: 19. August 2024) Meldungen tatsächlicher und vermeintlicher Straftaten, die seit dem Start der Plattform bundesweit eingegangen seien. 18.434 Fälle (= 26,9 Prozent) seien zwischenzeitlich zur Anzeige gebracht worden. Auf Bayern entfallen laut Auskunft der Staatsregierung seit Förderbeginn 1.220 gemeldete Fälle, die bis zum 31. Mai 2024 in 154 Verurteilungen (= 12,6 Prozent) mündeten. Rechnet man die Gesamtfördersumme auf die Verurteilungen um, ergeben sich daraus 1.363,64 Euro pro gemeldete Straftat.
Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Markus Walbrunn, erklärt dazu Folgendes:
„Rund 1.400 Euro Kopfprämie im Kampf gegen ‚Hass und Hetze im Netz‘ – das bedeutet die staatliche Unterstützung von ‚Meldestellen‘ wie REspect!. Den Nutzen und die Berechtigung des Programms zu bewerten, obliegt dem Bürger. Dieser fragt sich sicherlich, ob hier angemessen mit seinem Geld umgegangen wird.
Ungeachtet dieser Steuergeldverschwendung ist es ein Skandal, dass zu Unrecht angeprangerte Mitbürger nicht über ihre Denunziation bei staatlich finanzierten Sittenwächtern informiert werden, wie die Staatsregierung auf meine Anfrage hin mitgeteilt hat. Die verleumdeten Bürger können also nicht selbst mit Rechtsmitteln gegen ihre Denunzianten vorgehen. Dies ist eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates unwürdig!“
Lesen Sie hier die Schriftliche Anfrage:
20240722_Anfrage_Walbrunn_Meinungsdelikte